- Der Zahl von Balkon-Solaranlagen in Deutschland hat einen neuen Rekordwert erreicht: Von April bis Juni wurden an das Netz 152.000 sogenannte Plug-and-Play-Solaranlagen angeschlossen, was um 52% mehr bedeutet als in der Vorgangssperiode, dem zweiten Quartal des Jahres 2023, wie die Solarindustrie-Vereinigung (BSW) mit Angaben des Bundesnetzagenturs bekanntgab. Eine von Donnerstag Abend erwartete Entscheidung des Bundestags soll zusätzlichen Auftrieb geben.
- Laut BSW gibt es rund 563.000 Plug-and-Play-Solaranlagen bei der Bundesnetzagentur registriert. Allerdings könnten die tatsächlichen Zahlen höher sein, da es eine mehrwöchige Meldefrist gibt und einige Systeme gar nicht registriert sind, erklärte die Vereinigung.
- Die Branche erwartet aus der erwarteten Entscheidung des Bundestags am Donnerstag Abend zu den Änderungen des Mietrechts und des Wohnungseigentumsgesetzes einen Auftrieb für Balkon-Solaranlagen in Deutschland. Derzeit benötigen Mieter und Eigentümer die Zustimmung des Vermieters, um ein Plug-and-Play-Solaranlage einzurichten. In manchen Fällen benötigen Eigentümer auch die Genehmigung des Wohnungseigentumsverbandes. Das Projekt kann abgelehnt werden, ohne gültige Gründe.
- In Zukunft sollen Mieter und Eigentümer ein Grundrecht auf die Einrichtung von Balkon-Solaranlagen haben. Die Anlagen sollen als bevorzugte Maßnahme und nicht leicht ablehnbar sein. ähnliche Regelungen gelten bereits für barrierefreie Umrüstungen, Befestigungen oder Ladeanlagen für Elektroautos.
- Der Rekordwert von 152.000 installierten Balkon-Solaranlagen in Deutschland von April bis Juni übertraf den Vorgangswert des zweiten Quartals 2023 um 52%
- Die erwartete Entscheidung des Bundestags am Donnerstag Abend zur Änderung des Mietrechts und des Wohnungseigentumsgesetzes könnte die Zahl der Balkon-Solaranlagen in Deutschland weiter beitragen.
- Ab sofort erwarten Mieter und Eigentümer ein Grundrecht auf die Einrichtung von Balkon-Solaranlagen. Die Anlagen sollen als bevorzugte Maßnahme und nicht leicht ablehnbar sein.
Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland hat einen neuen Höchststand erreicht
Landlords und Wohnungseigentumsvereinigungen können weiterhin in Fragen der Installation der Systeme eingreifen. Allerdings würde die Frage, ob das System überhaupt aufgebaut werden darf, grundsätzlich entschieden.