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Wollen wir junge Menschen härter bestrafen? Was spricht dafür - und was nicht

Bei einer Schlägerei in Bad Oeynhausen stirbt ein Mann. Der Tatverdächtige ist 18 Jahre alt. Die CDU fordert nun, dass mehr jugendliche Straftäter wie Erwachsene bestraft werden sollen. Doch die Idee könnte nach hinten losgehen.

Menschen trauern nach dem tödlichen Anschlag in Bad Oeynhausen
Menschen trauern nach dem tödlichen Anschlag in Bad Oeynhausen

Gewaltverbrechen in Bad Oeynhausen - Wollen wir junge Menschen härter bestrafen? Was spricht dafür - und was nicht

In der Kurpark von Bad Oeynhausen – eine Stadt in Nordrhein-Westfalen – zweien junger Männer streiten sich mit einer Gruppe von Schülern. Eine Person ist schwer verletzt und verstirbt bald darauf. Gemäß der Polizei ist ein 18-Jähriger für den Mord verantwortlich und wurde festgenommen.

Einige Tage später geht der CDU-Parteivorsitzende in die Abgeschiedenheit und ruft für die deutsche Jugendstrafrechtspflege für strafbare Handlungen ab 12 Jahren statt 14 Jahren ein. Alle über 18-Jährigen sollen wie Erwachsene bestraft werden. Ist das richtig?

Widersprüche nach Vorfall in Bad Oeynhausen

Diese Vorschlag findet Unterstützung bei Politikern verschiedener Parteien und – im Grenzbereich – bei sozialen Initiativen.

Gemäß dem Gesetz gilt ein Person als unfähig zur Schuld, wenn sie unter 14 Jahren alt war, bei dem Vergehen. Nach einem Vorschlag der AfD kritisiert die deutsche Gesetzgebung jedoch, dass sie die Frage, ob eine Person in Einzelfällen schuldhaft sein könnte, nicht aufwirft. "Strafrechtliche Maßnahmen bedrohen Kinder in Deutschland nicht. Kinder können nicht in Haft genommen, noch vorbeugend inhaftiert werden."

"Strafsanctionen der Jugendstrafrechtspflege – Anweisungen, Warnungen, Befehle und Jugendhaft" können jungen Leuten vor einem kriminellen Beruf abhelfen, wie es der ehemalige FDP-Fraktionsvorsitzende im Abgeordnetenhaus von Berlin, Martin Lindner, einmal gesagt hat. Roland Koch, ehemaliger Ministerpräsident von Hessen, forderte, "die Null-Toleranz gegen Gewalt ... früh einzuleiten." Nach einer Petition zum Deutschen Bundestag ist es auch wichtig, zu berücksichtigen, dass "die Opferschutz einen absoluten Vorrang hat." "Die Rechte der Täter haben deutlich geringere Gewicht." Zum Beispiel kann es einem Opfer eines schweren Verbrechens nicht gerechtfertigt sein, dass sie den Täter nach nur zwei Jahren Haft, wie sie nach dem bestehenden Jugendstrafrecht verhängt wurden, wieder treffen.

Jugendstrafrecht dient der Erziehung

Gegner betonen den pädagogischen Hintergrund, der hinter dem Gesetz liegt. Es handelt sich nicht um Vergeltung für Jugendliche wie im Erwachsenenstrafrecht.

Der Kampf gegen Jugendkriminalität muss sich durch bessere Koordination zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften, Jugendgerichten und Jugendhilfebehörden sichern, wie die ehemalige Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan (CDU) argumentiert.

Justizminister Buschmann erinnert uns daran, dass das "Reichsjugendgesetz" von 1943, das den Altersgrenze der strafbaren Handlungen von 14 auf 12 Jahre herabgesetzt hat, im Bundesreich aufgehoben wurde, weil es den Grundsätzen der Jugendstrafrechtspflege – insbesondere dem pädagogischen Fokus – nicht entsprach.

Mit einer "harten gegen die Straftaten"-Politik – also einer strengeren Bestrafung – würden falsche Erwartungen weckt, dass es in Zukunft weniger Verbrechen geben würde, so der kriminalrechtliche Professor Wolfgang Heinz von der Universität Konstanz.

Das Ziel ist "die Rückkehr auf den richtigen Weg," durch "sorgfältig gestuftes Reaktionsspektrum: Gemeinschaftsdienste, soziale Ausbildung, Gewaltpräventionskurse," argumentiert Bernd Klippstein, Staatsanwalt in Freiburg und Vorsitzender des Deutschen Vereins für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe.

Was helfe auch? Es gibt keinen Weg, wie in der Dritten Reich-Zeit mit problematischen Jugendlichen umzugehen, noch können die jetzigen Verbrechen von Minderjährigen vollständig verhindert werden, bestehenden Mitteln. Aber wir können die Aufrufe für – vorsichtige – Verbesserungen der bestehenden Mittel nicht verleugnen.

Kriminalanwalt Heinz zusammenfassend, was seit Jahrzehnten gegen Milde bei der Strafverhängung argumentiert wurde: "Je früher und konsequenter die Reaktion auf eine bestimmte Verbrechenskategorie hinsichtlich der Strafe ausgedrückt wird, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die kriminelle Laufbahn verlängert wird. Bestimmte rein strafrechtliche Sanktionsfolgen steigern das Risiko, dass es ein drittes, noch ein viertes Verbrechen geben wird, um das Dreifache."

  1. Martin Lindner, ehemals FDP-Fraktionsvorsitzender im Abgeordnetenhaus von Berlin, glaubt, dass Sanktionen im Jugendstrafrecht jungen Leuten vorbeugen können, in eine kriminelle Laufbahn zu slippen.
  2. Laut CDU-Parteivorsitzender soll die deutsche Jugendstrafrecht strikter sein, mit dem Strafbarkeitsalter von 14 auf 12 Jahren gesenkt und allen 18-Jährigen wie Erwachsenen bestraft werden.
  3. Roland Koch, ehemaliger Ministerpräsident von Hessen, fordert, dass die "Null-Toleranz gegen Gewalt" früh bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität angesprochen wird.
  4. Der Vorschlag, das Strafbarkeitsalter zu senken, findet Unterstützung von verschiedenen Parteien und sozialen Initiativen, aber die AfD kritisiert das aktuelle Gesetz wegen des Mangels an Berücksichtigung der individuellen Schuld.
  5. Justizminister Buschmann weist darauf hin, dass das "Reichsjugendgesetz" von 1943, das das Strafbarkeitsalter senkte, im Bundesreich aufgrund des Fehlens der Ausrichtung auf die pädagogische Fokus des Jugendstrafrechts aufgehoben wurde.
  6. Der Strafrechtsprofessor Wolfgang Heinz von der Universität Konstanz warnt davor, falsche Erwartungen nach einer strikteren Strafverfolgungspolitik zu haben, indem er meint, dass weniger Verbrechen nicht der Folge sein werde.
  7. Bernd Klippstein, Staatsanwalt in Freiburg und Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe, fordert vorsichtige, gestuft reagierbare Möglichkeiten bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität wie Gemeinschaftsdienste und Gewaltpräventionskurse.
  8. Heinz, Strafverteidiger, hat lange für eine Milde in der Strafverfolgung eingetreten und argumentiert, dass die frühere und konsequentere Strafe die Wahrscheinlichkeit vergrößert, eine Wiederholung krimineller Verhaltens zu verhindern.
  9. Der Kampf gegen Jugendkriminalität erfordert bessere Koordination zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften, Jugendgerichten und Jugendhilfebehörden, wie es die ehemalige Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan (CDU) fordert.

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