Wird Bundesgeneralstaatsanwalt Frank neuer Verfassungsrichter?
Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa wird Generalbundesanwalt Peter Frank (55) als Nachfolger von Peter Müller zu Karls Bundesverfassungsgericht wechseln. Die Nachrichtenagentur dpa erfuhr am Donnerstag, dass sich CSU und CDU darüber geeinigt hätten. Personalfragen werden in den SPD-geführten Bundesländern weiterhin diskutiert. Der Bundesrat muss den Kandidaten mit einer Zweidrittelmehrheit bestätigen. Die nächste Sitzung findet am Freitag statt, bevor der Landtag erst Mitte Dezember erneut zusammentritt.
Gemäß der Vereinbarung zwischen der Regierung und den Oppositionsparteien hat die CSU ein Vorschlagsrecht. Zuvor war bereits seit längerer Zeit der frühere bayerische Justizminister Winfried Bosbach (CSU) gehandelt worden. Berichten zufolge könnte ein Faktor, der gegen ihn spricht, auch Befangenheit sein, da sich seine Partei CSU in einer bevorstehenden Klage gegen das Bundeswahlrecht vor dem Verfassungsgericht anmeldet.
Frank war seit dem 5. Oktober 2015 als Bundesanwalt als Präsident des Bundesgerichtshofs und als Leiter der Bundesanwaltschaft tätig. Mit 47 Jahren war er bei seinem Amtsantritt der jüngste Generalstaatsanwalt.
Die Behörde Karlsruhe hat etwa 300 Mitarbeiter und ist Teil des Bundesministeriums der Justiz und der Bundesanwaltschaft. Sie ist verantwortlich für herausragende Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Terrorismus, Spionage und internationales Strafrecht.
Kein Skandal
Frank hat nur wenige öffentliche Erklärungen abgegeben. Der Chefankläger wird von Zeit zu Zeit interviewt. Er setzt sich dafür ein, die Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden zu stärken. Eklats: Nein.
Sein Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung des Terrorismus. Die Zahl der Ermittlungen zu diesem Sachverhalt hat in letzter Zeit deutlich zugenommen. Laut Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linkspartei wurden von Anfang Januar bis Ende September 356 Ermittlungsverfahren wegen islamistischem Terrorismus eröffnet.
Auch die „Reichsbürger“-Szene gewinnt zunehmend an Bedeutung. Vor einem Jahr kündigte Frank an, dass er weitere solcher Fälle übernehmen wolle. Die Razzia am Donnerstag lag allerdings in der Verantwortung der Staatsanwaltschaft München.
Frank, der im baden-württembergischen Lauda (heute: Lauda-Königshofen) geboren wurde, trat die Nachfolge von Bundesminister Harald Ranch an. Richter Heiko Maas (SPD) ist gespalten über die wesentlichen Vorwürfe im Ermittlungsverfahren zum Landesverrat gegen den „Netzpolitik.org“-Blogger. Maas sagte damals, Frank sei nicht nur ein guter Anwalt, sondern auch ein engagierter Beamter mit Sensibilität und Führungsqualitäten.
Beste Testergebnisse
Frank gilt als erfahren, anpassungsfähig, kontaktfreudig und unkompliziert. Ausgerechnet Bosbeck, der damalige bayerische Justizminister, lobte Franks juristisches Fachwissen, seine Führungsqualitäten, seinen Umgang mit Menschen und sein politisches Talent.
Frank studierte Rechtswissenschaften in Würzburg und München. , legte zwei juristische Staatsexamen mit der Höchstpunktzahl ab und promovierte im Fach Strafprozessrecht („summa cum laude“). Anschließend arbeitete er als Staatsanwalt in München und später im Bayerischen Justizministerium. Zeitweise wurde Frank zur Vertretung des Freistaats auf Bundesebene abgeordnet. Er war als Mittlerer Richter am Landgericht München 1 und am Oberlandesgericht München tätig. Im März 2015, nur wenige Monate vor seinem Wechsel nach Karlsruhe, wurde Frank Generalstaatsanwalt von München. Eine perfekte Karriere.
Vielleicht wird es jetzt zum deutschen Obersten Gerichtshof verlegt – anderthalb Kilometer Luftlinie entfernt. Frank wird in die Fußstapfen des ehemaligen saarländischen CDU-Kanzlers Müller treten, der im Zweiten Senat unter anderem für Themen wie Wahlen und Parteienrecht zuständig war. Die Amtszeit des 68-Jährigen läuft im September aus. Er wird weiterarbeiten, bis ein Nachfolger gefunden ist. Er wurde zuletzt gesehen, als kürzlich die Haushaltsentscheidung bekannt gegeben wurde.
Quelle: www.dpa.com