Anfragen und Antworten - Wie hoch ist der Grenzwert für Cannabis am Steuer?
Seit der teilweisen Legalisierung von Cannabis gibt es neue Regelungen für Fahrer. Das psychoaktive Substanz THC wird nun eine Grenze von 3,5 Nanogrammen pro Milliliter Blut bei Fahren haben, wie ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz entschieden hat. Das ist ähnlich wie der 0,5-Prozent-Grenzwert für Alkohol. Auch strengere Regeln gelten für Neulinge und solche, die beide Cannabis und Alkohol konsumiert haben. Diese neuen Regelungen, zusammen mit Bußgeldern für Verstöße, sollen über den Sommer implementiert werden.
Das Bundesministerium für Verkehr hat mitgeteilt, dass jetzt eine rechtliche Klarheit für alle Beteiligten etabliert wird. "Dies ist eine wichtige Beitrag zur Straßenverkehrssicherheit", sagte ein Sprecher. Das Bundesrat wird am 5. Juli mit dem Gesetz beschäftigen und dann in Kraft treten, nachdem es bekanntgegeben wurde. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass das Landgericht den Prozess verlangsamen könnte.
Seit Cannabis-Verwendung und privater Anbau für Erwachsene am 1. April legalisiert wurden, werden die Verkehrsregeln angepasst. Bis dahin war die strikte Linie, dass auch die Anwesenheit von Tetrahydrocannabinol (THC) zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Ein Wert von 1 Nanogramm pro Milliliter Blut wurde in der Rechtspraxis etabliert. Experten am Verkehrskongress sprachen sich 2022 für eine "vernünftige" Erhöhung aus, da dies so niedrig ist, dass viele bestraft würden, wo eine Reduktion des Fahrersicherheitsniveaus nicht gerechtfertigt werden kann.
Das Limit
Es wird jetzt eine Grenze für die Toleranz gegenüber Cannabis festgelegt. Wer absichtlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogrammen THC oder mehr am Steuer fährt, wird meist mit einer Strafe von 500 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat bestraft. Das Limit folgt den Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums, die eine sicherheitsrelevante Wirkung "nicht ausschließen" kann. Das entspricht 0,2 Prozent Alkohol und liegt deutlich unter dem Schwellenwert von 7 Nanogrammen, ab dem ein Risikoanstieg beginnt. Eine Sicherheitsmarge für Messfehler wird ebenfalls berücksichtigt.
Gemischtes Konsumieren
Es wird in Zukunft ein Vergehen sein, wenn Cannabis mit Alkohol konsumiert wird. Wer die Grenze von 3,5 Nanogrammen THC oder mehr überschreitet, ist dann auch verboten, Alkohol am Steuer zu trinken - also, wenn jemand dann auch einen alkoholischen Getränk trinkt oder am Steuer fährt, während er noch unter dem Einfluss alkoholischer Getränke ist. Bei Verstößen droht eine höhere Strafe von rund 1.000 Euro. Für Neulinge ist es wie bei Alkohol: Während der zwei Jahre Probezeit und für Menschen unter 21 Jahren ist der Konsum von Cannabis verboten - die Grenze von 3,5 Nanogrammen gilt nicht. Buße: rund 250 Euro.
Weitere Regelungen und Tests
Bei THC am Steuer geht es um die Konsumierung aller Arten von Cannabis, wie im Entwurf beschrieben - Joints, aber auch THC-haltige Nahrungsmittel, Getränke, Öle und Extrakte. Allerdings ist die THC-Konsumtion, die "aus der Rx-Verordnung für eine bestimmte Krankheit" erfolgt, ausdrücklich ausgenommen. In Kontrollen sollen empfindliche Salivatests verwendet werden, um die aktuelle Konsumierung zu erkennen. Wenn jemand Anzeichen von Beeinträchtigung zeigt, muss trotz negativer Salivatest-Ergebnisse ein Bluttest durchgeführt werden.
Cannabis-Effekte
Es gibt keinen Zweifel daran, dass Drogen das Fahrvermögen beeinflussen. Allerdings ist die Wirkungsweise von Cannabis nicht dasselbe wie die von Alkohol. Gemäß dem Entwurf ist es nicht möglich, an den THC-Grenzwert heranzukommen, wie es mit Alkohol möglich ist. Experten verwiesen auf Studien über die Wirkungen. Die sicherheitsrelevanten Effekte treten am stärksten 20 bis 30 Minuten nach der Aufnahme ein und verschwinden nach drei bis vier Stunden. Für Konsumenten, die Cannabis höchstens einmal pro Woche konsumieren, sinkt die THC-Konzentration innerhalb einer Stunde. Bei häufigem Konsum kann THC im Körper anhäufen und für Wochen oder Monate nachweisbar bleiben.
Reaktionen
CDU-Politiker Florian Müller nannte es einen "schwarzen Tag für die Straßenverkehrssicherheit". Die Diskussionen hätten gezeigt, dass es darum ginge, Cannabiskonsumenten die Fahrt zu erleichtern. Das Argument, dass es um Gerechtigkeit gehe, Cannabiskonsumenten und Alkoholtrinkern gleichzustellen, sei absurd, sagte er. Andererseits betonte Grünen-Abgeordnete Swantje Michaelsen: "Niemand darf in Zukunft unter Cannabis fahren". Gleichzeitig gibt es jetzt eine faire Regelung für alle, die Konsumieren und Fahren trennen. Der Ende der allgemeinen Kriminalisierung durch Verkehrsregeln sei gekommen, sagte Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen.
Es wurden Entscheidungen getroffen, die die Legalisierungsgesetze betreffen, die die Bundesregierung den Ländern versprochen hat. Um große Pflanzungen durch die zulässigen Cannabis-Kultivierungsgruppen zu verhindern, können Genehmigungen verweigert werden, wenn die Anbauflächen in einem Gebäudekomplex oder direkt neben anderen Gruppen liegen. Es ist verboten, kommerzielle Anbieter mit mehreren Dienstleistungen zu engagieren. Die Länder können die Kontrollen flexibler umsetzen: Statt "jährlich" heißt es jetzt "regelmäßig". Zudem muss die Folgenbewertung, insbesondere für Kinder- und Jugenschutz, erweitert werden. Dadurch wird die Gesetzesstärke verstärkt, sagte Dahmen.