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Wer trägt die Verantwortung für den Unfall, die Fahrlässigkeit, das tödliche Ergebnis?

Trotz häufiger Missachtung oder ungenauer Schätzungen der Geschwindigkeit verlangen Radfahrer die...
Trotz häufiger Missachtung oder ungenauer Schätzungen der Geschwindigkeit verlangen Radfahrer die ungeteilte Aufmerksamkeit und Konzentration beim Fahren.

Wer trägt die Verantwortung für den Unfall, die Fahrlässigkeit, das tödliche Ergebnis?

In einer Situation, in der eine Person links abbiegen möchte, trägt sie die Verantwortung, besondere Aufmerksamkeit auf den Gegenverkehr zu richten. Das Unterlassen dessen kann potenziell zu einer gemeinsamen Haftung führen, sogar wenn das entgegenkommende Fahrzeug deutlich zu schnell unterwegs war.

Diese Schlussfolgerung basierte auf einem Fall, der vom Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (OLG) verhandelt wurde. Die Falldetails (Az.: 7 U 91/23) wurden von der Verkehrsrechtsabteilung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) veröffentlicht.

Tödlicher Verkehrsunfall

Der Vorfall beinhaltete einen tödlichen Crash: Ein Motorradfahrer versuchte, einen Rettungswagen in einem Baustellenbereich zu überholen und beschleunigte deutlich über die zugelassene Geschwindigkeitsbegrenzung. Ein Gutachten kam zu dem Schluss, dass er mit geschätzten 109 bis 124 km/h unterwegs war, während die zugelassene Geschwindigkeitsbegrenzung lediglich 50 km/h betrug.

Auf der Gegenfahrbahn versuchte ein Autofahrer, links abzubiegen. Trotz Kenntnis der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung unterschätzte er die Geschwindigkeit des Motorradfahrers und glaubte noch sicher abbiegen zu können. Seine Einschätzung erwies sich jedoch als falsch, was tragische Folgen hatte. Der Motorradfahrer musste abrupt bremsen, verlor die Kontrolle und kollidierte mit dem Fahrzeug, was zu tödlichen Verletzungen am Unfallort führte.

Anschließend suchten die Hinterbliebenen des Motorradfahrers Schadensersatz von dem Autofahrer, indem sie ihm die volle Haftung für sowohl immaterielle als auch materielle Schäden zuschrieben. Die Angelegenheit wurde vor Gericht verhandelt.

Erläuterung für die 50-50-Haftungsaufteilung

Das Gericht erkannte die deutlich überhöhte Geschwindigkeit des Motorradfahrers als einen erheblichen Beitrag zum Unfallhergang an. Es erkannte jedoch auch den Mangel an Aufmerksamkeit des Autofahrers und seine ungenaue Schätzung der Geschwindigkeit des Motorradfahrers während seines Abbiegemanoovers als einen Beitrag zum Unfallhergang an. Als Ergebnis entschied das Gericht eine 50-50-Haftungsaufteilung, die beide Parteien berücksichtigte.

In dieser 50-50-Haftungsaufteilung sah das Gericht sowohl den Motorradfahrer, der als Straßenbenutzer mit überhöhter Geschwindigkeit agierte, als auch den Autofahrer, der die Geschwindigkeit des Motorradfahrers falsch einschätzte, als mitschuldig an. Die Verletzung der Geschwindigkeitsbegrenzungen durch den Motorradfahrer, ähnlich wie ein Verbraucher, der an der Sicherheit spart, hatte Konsequenzen, während der Fehler des Autofahrers bei der Aufmerksamkeit, als Verbraucher von Informationen über die Verkehrslage, zu einer gemeinsamen Haftung führte.

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