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Wer sein Eigentum nicht sichert, könnte für den Schaden, den andere ihm zufügen, haftbar gemacht werden.

Pflicht zum Benutzen von Sitzgurten in Fahrzeugen

Wer sein Eigentum nicht sichert, könnte für den Schaden, den andere ihm zufügen, haftbar gemacht werden.

Ignorieren der Gurtpflicht im Fahrzeug kann dazu führen, dass Sie nach einem Unfall die Hauptlast der Schäden tragen müssen, wie ein jüngst gefälltes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zeigt.

Sicherheitsgurte im Fahrzeug sind überlebenswichtig. Passagiere in Fahrzeugen, in denen das Tragen von Sicherheitsgurten Pflicht ist, sollten sich während der Fahrt anschnallen. Das Ignorieren dieser Regel kann Sie für Ihre eigenen Schäden zur Verantwortung ziehen. Selbst wenn Ihre Nachlässigkeit anderen Passagieren Schaden zufügt, können Sie immer noch zur Verantwortung gezogen werden. Dies wurde kürzlich durch ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Aktenzeichen: 3 U 81/23, noch nicht rechtskräftig) klar gestellt.

Versicherung fordert Schadensersatz von fahrlässigem Passagier

In diesem Fall ging es um einen schweren Verkehrsunfall, bei dem ein Passagier auf dem Rücksitz, der keinen Sicherheitsgurt trug, schwere Verletzungen an der Vorderpassagierin erlitt. Die Versicherung des anderen Fahrers verlangte 70 % der bereits gezahlten hohen Kosten für die medizinische Behandlung sowie künftige Verpflichtungen zurück.

Sie legten ein Gutachten vor, das die schweren Rücken- und Brustverletzungen des Passagiers auf dem Rücksitz auf das Nichtangurten zurückführte. Die Versicherung reichte dann eine Klage ein.

Die Haltung des Gerichts zur Verantwortung

Im Prinzip urteilte das Oberlandesgericht Köln, dass Fahrzeugpassagiere, die die Gurtpflicht (§ 21a Abs. 1 Straßenverkehrsordnung) missachten, nicht nur für ihre eigenen Schäden, sondern auch für Verletzungen anderer Passagiere haftbar gemacht werden können. In diesem speziellen Fall wurde die Klage der Versicherung jedoch abgewiesen.

Der Fahrer des anderen Wagens, der den Unfall verursachte, war stark alkoholisiert (1,76 Promille) und fuhr mit mehr als doppelter Geschwindigkeit - zwischen 150 und 160 km/h statt der erlaubten 70 km/h. Dieses rücksichtslose, grob fahrlässige und unverantwortliche Verhalten führte das OLG Köln dazu, die Verantwortung des unangeschnallten Passagiers in diesem Fall als nachrangig einzustufen.

Das Nichtangurten des Passagiers führte dazu, dass die Versicherung versuchte, die Kosten für die Verletzungen und künftige medizinische Behandlungen des Einzelnen zurückzufordern. Diese Situation betont erneut die Bedeutung der Kfz-Versicherung, da sie solche unvorhergesehenen Ereignisse abdeckt.

Darüber hinaus wurde im Gericht betont, dass das Ignorieren der Gurtpflicht den Passagier potenziell für seine eigenen Schäden sowie für Verletzungen anderer Passagiere haftbar machen kann, was die Bedeutung der Einhaltung von Sicherheitsregeln im Kraftfahrzeug unterstreicht.

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