Auswirkungen von Cannabis auf den Straßenverkehr - Wenn Sie THC konsumieren, müssen Sie diese Beschränkungen beim Autofahren einhalten.
Nach der Legalisierung von Cannabis in Deutschland wurden neue Regelungen für Fahrer eingeführt. Das deutsche Parlament hat von der Verkehrsrot-Grün-Koalition ein Gesetz verabschiedet, das einen Grenzwert für das Cannabis-Ingredient THC bei Fahrten und Strafen für dessen Überschreitung vorsieht, ähnlich wie der 0,5%-Grenzwert für Alkohol. Darüber hinaus werden strengere Regeln für neue Fahrer und solche, die Cannabis und Alkohol gemeinsam konsumieren, angewendet. Außerdem wurden Beschränkungen für die gemeinschaftliche Anbau von Cannabis in Vereinen eingeführt, die ab Juli in Kraft treten sollen.
Seit dem 1. April ist die Konsumierung von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen legal, einschließlich der privaten Anbau von Cannabis. Die Regelungen für den Straßenverkehr wurden jedoch lange diskutiert. Aktuell kann die Anwesenheit von THC (Tetrahydrocannabinol) zu juristischen Konsequenzen führen, wobei ein Wert von 1 Nanogram pro Milliliter Blut in der Rechtsprechung festgelegt wurde. Experten des Verkehrskongresses forderten im Jahr 2022 eine Erhöhung des Grenzwerts, da viele ohne eine vermindertes Fahrersicherheitsrisiko bestraft würden.
Ein Grenzwert für THC bei der Fahrt
In Zukunft werden Fahrer einem gesetzlichen Grenzwert für Cannabiskonsum unterliegen: Wer absichtlich oder fahrlässig 3,5 Nanogramme oder mehr THC am Steuer hat, riskiert eine Strafe von 500 Euro und eine Fahrverbotsstrafe von einem Monat. Der Schwellwert folgt den Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums, die angibt, dass darüber hinaus eine sicherheitsrelevante Wirkung "nicht ausgeschlossen" werden kann. Dies entspricht einem 0,2%-Alkohollimit und liegt deutlich unter dem Schwellwert von 7 Nanogrammen, ab dem ein Risikozunahme eintritt. Eine Sicherheitsreserve für Messfehler wird berücksichtigt.
Kombiniertes Konsumieren von Cannabis und Alkohol
In Zukunft wird das Konsumieren von Cannabis und Alkohol gemeinsam verboten. Wer über 3,5 Nanogramme THC am Steuer hat, darf kein Alkohol mehr trinken - das heißt, er darf keine alkoholischen Getränke trinken oder fahren, wenn er bereits unter dem Einfluss solcher Getränke ist. Verstöße gegen diese Regel könnten mit einer Strafe von rund 1.000 Euro geahndet werden. Für Neulinge, einschließlich jener in der zweijährigen Probezeit und jene unter 21 Jahren, gilt ein Verbot des Cannabiskonsums, wobei der Schwellwert von 3,5 Nanogrammen nicht angewendet wird. Die Strafen werden auf rund 250 Euro geschätzt.
Anwendbare Bestimmungen und Testmethoden
Der THC-Grenzwert am Steuer wird auf alle Formen von Cannabiskonsum angewendet, von Joints bis zu THC-haltigen Lebensmitteln, Getränken, Ölen und Extrakten. Allerdings werden Medikamente aus Cannabis, die für bestimmte Krankheiten verschrieben werden, ausgeschlossen. In den Tests werden empfindliche Salivatests verwendet, um die aktuelle Konsumierung zu ermitteln. Wenn jemand Zeichen von Beeinträchtigung zeigt, ist jedoch eine Blutprobe notwendig, unabhängig von einem negativen Salivatest.
Es ist allgemein bekannt, dass rekreationale Substanzen die Fahrfähigkeit beeinflussen können. Allerdings funktioniert die Wirkungsweise von Cannabis anders als die von Alkohol. Daher ist es nicht möglich, den THC-Grenzwert wie vorgeschlagen in der Entwurfsbegründung anzupassen. Experten verweisen auf Studien über die Wirkung, die zeigen, dass sich die sicherheitsrelevanten Effekte am stärksten 20 bis 30 Minuten nach der Aufnahme ereignen und sich nach drei bis vier Stunden auflösen. Konsumenten, die Cannabis höchstens einmal pro Woche rauchen, sehen ihre THC-Konzentrationen innerhalb einer Stunde abnehmen. Bei häufigerem Konsum kann THC akkumulieren und in der Blutbahn für Tage oder sogar Wochen nachweisbar sein.
Reaktionen auf den THC-Grenzwert
Der CDU-Politiker Florian Müller bezeichnete diese Entwicklung als einen "schwarzen Tag für den Straßenverkehr". Die Gespräche führten ihn dazu zu glauben, dass die Verkehrsrot-Grün-Koalition Cannabiskonsumenten bei der Fahrt leichter machen wollte. Er bezeichnete die Argumentation, dass es um Gerechtigkeit gehe, Cannabiskonsumenten und Alkoholtrinkern gleichzustellen, als lächerlich. Gegenüber der Grünen Abgeordneten Swantje Michaelsen betonte hingegen: "Keiner darf in Zukunft unter dem Einfluss von Cannabis fahren." Nun gibt es eine faire Regelung für jene, die Konsum und Fahren trennen. Die allgemeine Strafbarung durch Verkehrsregeln wird nun beendet.
Änderungen am Cannabisgesetz
Das Bundestag hat zudem Änderungen am Cannabisgesetz beschlossen, die den Bundesstaaten von der Bundesregierung versprochen wurden. Um großflächige Cannabis-Pflanzenanlagen zu verhindern, die ab dem 1. Juli mit den Vereinen beginnen, können Genehmigungen verweigert werden, wenn die Anbauflächen oder Gewächshäuser Teil eines "Baukomplexes" sind oder in der Nähe anderer Vereine liegen. Außerdem wird das Anheuern von kommerziellen Anbietern, die mehrere Dienstleistungen anbieten, verboten, um den "nicht kommerziellen Selbstkultivierungscharakter" zu wahren. Allerdings erhalten die Länder die Möglichkeit, Kontrollen nach Belieben durchzuführen anstatt "jährlich".