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Wenn Sie nicht versichert sind, sind Hochwasserschäden möglicherweise steuerlich absetzbar.

Fehlende Maßnahmen zur Verhütung von Naturkatastrophen

Hochwasserschäden sind durch eine Elementarschadenversicherung gedeckt. Ohne diese Versicherung...
Hochwasserschäden sind durch eine Elementarschadenversicherung gedeckt. Ohne diese Versicherung können die Reparaturkosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden.

Wenn Sie nicht versichert sind, sind Hochwasserschäden möglicherweise steuerlich absetzbar.

Wenn es um Versicherungsansprüche für Sachschäden durch Überflutungen geht, ist ein Grundschutzplan unerlässlich. Ohne ihn müssen die Kosten für Reparaturen und Ersatzleistungen von den Eigentümern selbst getragen werden.

Überflutungen sind in Deutschland nicht selten, und fast die Hälfte aller Häuser verfügt nicht über die notwendige Überflutungsschadenversicherung, die solche Schäden abdeckt. Das lässt viele Grundstückseigentümer mit der Last der Bezahlung für Reparaturen und Ersatz von ihren Sachen allein. Allerdings gibt es bestimmte Steuervorteile, die genutzt werden können. Das Bayerische Steuerhilfebüro (LOHI) betont diese Punkte.

Wie Eigentümer Überflutungsschadenkosten für Steuererleichterungen beanspruchen können

Bei Überflutungen tragen die Eigentümer oder Grundstückseigentümer die Kosten für Schäden an ihren vermieteten Immobilien. Sie können diese Kosten als Werbungskosten beanspruchen, wenn sie nicht von Versicherungen abgedeckt wurden. Wenn das Gebäude wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückgebracht wird, können die Kosten sofort abgezogen werden. Wenn das Gebäude durch die Bauarbeiten verbessert wird, müssen die Kosten über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Im Falle einer Katastrophe kann eine besondere Abschreibung möglich sein.

Wie Mieter Überflutungsschadenkosten für Steuererleichterungen beanspruchen können

Wenn es um Schäden an der Immobilie geht, haben Mieter keine Möglichkeiten. Sie können jedoch erhebliche Kosten incurrieren, wenn ihre persönlichen Gegenstände zerstört werden und sie keine angemessene Versicherung abgeschlossen haben. Die Kosten für den Ersatz oder die Reparatur wichtiger Haushaltsgegenstände können als außergewöhnliche Lasten in ihrer Steuererklärung geführt werden. Das Problem ist, dass die Kosten den angemessenen persönlichen Beitrag übersteigen müssen, was von ihrem Einkommen, der Anzahl ihrer Kinder und ihrem Familienstatus abhängt.

Zu den wichtigen Haushaltsgegenständen, die für Steuererleichterungen in Betracht kommen, gehören Möbel, Haushaltsgeräte und Kleidung. Luxusartikel wie Schmuck oder Kunstwerke werden von der Steuerbehörde nicht als außergewöhnliche Lasten angesehen.

Wie Eigentümer Überflutungsschadenkosten für Steuererleichterungen beanspruchen können

Für Haushaltsgegenstände haben Eigentümer die gleichen Optionen wie Mieter. Sie können jedoch auch die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau ihrer eigenen Immobilien beanspruchen. Nach einer Überflutung können Eigentümer die Kosten für Reparaturen und Restaurierungen von wesentlichen Teilen ihrer Gebäude als außergewöhnliche Lasten in ihrer Steuererklärung führen. Das Bayerische Steuerhilfebüro (LOHI) weist darauf hin, dass die Kosten für die Ersatzteile eines defekten Heizsystems oder Fenster im Keller leicht abschreibbar sind. Andererseits sind die Kosten für den Wiederaufbau von Terrassen, Gärten oder Garagen nicht abschreibbar.

Wenn Sie eine Versicherungszahlung, Spenden oder steuerfreie Unterstützung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, müssen Sie diese Beträge von Ihren Gesamtkosten abziehen. Die Steuerbehörde wird dann den angemessenen persönlichen Beitrag subtrahieren, der bis zu 7% des Bruttoeinkommens betragen kann. Um als außergewöhnliche Lasten zu gelten, müssen die Reparaturarbeiten innerhalb von drei Jahren nach der Katastrophe abgeschlossen sein.

Um die Steuererleichterungen frühzeitig verfügbar zu machen, bietet das LOHI einen Tip an: Sie können bei ihrem jeweiligen Steueramt einen Lohnsteuerbescheid anfordern. Die geschätzten außergewöhnlichen Lasten oder Werbungskosten können dann unter den Lohnsteuerabzugspunkten notiert werden. Das bedeutet, dass weniger Lohnsteuer von Ihrem Gehalt monatlich abgezogen wird, was Ihnen mehr Geld für Reparaturen und Ersatzleistungen gibt. Achten Sie jedoch darauf, dass dies kein Geschenk ist, sondern eine frühere Abrechnung aus Ihrer Steuererklärung des folgenden Jahres.

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