Bundesregierung - Was durch neue Steuertarifklassen und Abzüge verändert wird
Die Bundesregierung wird am Donnerstag mehrere Entlastungen in der Einkommensteuer und Steuersklassenreform einführen. Dies könnte insbesondere Interesse angewiesene Ehepaare und eingetragene Partner haben. Diese Änderungen gehören zum zweiten jährlichen Steuergesetz des Finanzministers Christian Lindner (FDP) und sollen durch die Kabinetts- und anschließend durch den Bundestag als Gesamtpaket verabschiedet werden.
Vier Änderungen sind insbesondere für Bürger relevant:
Steuerfreibeträge
Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darf das Minimalexistenzniveau nicht besteuert werden. Deshalb müssen die Steuerfreibeträge in der Einkommensteuer regelmäßig angepasst werden. Sie werden nun nicht mehr nur für zukünftige Jahre, sondern auch rückwirkend für das laufende Jahr 2024 anwendbar sein.
Präzis bedeutet das, dass der Grundsteuerfreibetrag, bis zu dem kein Einkommensteuer fällig wird, um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen wird in diesem Jahr. Es ist geplant, ihn um zusätzliche 300 Euro auf 12.084 Euro Euro in dem folgenden Jahr und um 252 Euro auf 12.336 Euro Euro in dem Jahr 2026 anzupassen.
Der kinderfreie Steuerertrag steigt um 228 Euro auf 6.612 Euro in diesem Jahr und ist geplant, um zusätzliche 60 Euro auf 6.672 Euro in dem Jahr 2025 und um 156 Euro auf 6.828 Euro in dem Jahr 2026 anzupassen. Die Zahlen sind noch vorläufig und können mit dem Fortschrittsbericht im Herbst angepasst werden.
Kindergeld
Ab Januar erhalten Familien fünf Euro mehr Kindergeld pro Monat und Kind - also 255 Euro statt der vorherigen 250 Euro monatlich.
Preisangeregnete Steuerklassen
Lindner gelang es in den Haushaltsverhandlungen, die Steuerklassen erneut an Preisentwicklung anzupassen. Die Einkommensschwellen, ab denen die nächste höhere Steuersatz zutrifft, werden angehoben - mit Ausnahme des höchsten Steuersatzes. Der Steuersatz, der noch über dem höchsten Steuersatz von 45% liegt, wird weiterhin für jährliches steuerliches Einkommen über 227.826 Euro angewendet. Die steuerfreien Schwellen für die Solidarabgabe hingegen werden ebenfalls angehoben.
Mit dieser Anpassung löscht die Bundesregierung das sogenannte Kalte Fortschreitung auf. Ohne diese Anpassung würde eine Löhnerhöhung mit der Entwicklung des Preisniveaus zu höheren Steuern führen - obwohl der Betroffene tatsächlich kein höheres Einkommen aufweist.
Steuersklassen für Ehepaare
Die Steuersklassen beeinflussen die endgültige Steuerleistung nicht - aber sie erlauben Ehepaaren, mehr Geld vor der endgültigen Steuererklärung verfügbar zu haben, eine Art von zinslosen Darlehen der Finanzbehörde. Paare mit unterschiedlichen Einkommen haben bisher die Kombination von Steuersklasse 3 und 5 genutzt, um dieses Vorgehen zu nutzen. Der höhere Verdiener profitiert von höheren Steuerfreibeträgen in Steuersklasse 3, während der Partner mit niedrigerem Einkommen signifikant höhere Abschlüsse in Steuersklasse 5 hat.
Zusammen haben sie das beste mögliche Nettoeinkommen zur Verfügung - aber sie müssen sich bereit machen, Steuern am Ende des Jahres zu zahlen. Zudem kann es schnell dem Eindruck vermitteln, dass die Arbeit von Niedelöhnern nicht lohnt.
Die Bundesregierung will die beiden Steuersklassen abschaffen. Stattdessen sollen Partner ab 2030 automatisch unter Steuersklasse 4 fallen, die Faktormethode verwendend. Die Finanzbehörde berechnet dann genau, wie viel jeder Partner zum Gesamteinkommen beiträgt und besteuert entsprechend. Die Steuerlast für die Paare bleibt somit gleich, aber weniger Anpassungen werden benötigt.
Gibt es Änderungen bei der Ehegattensplitting?
Nein. Auch im Faktormethode der Steuersklasse Vier wird die Ehegattensplitting angewendet. Partner können dann eine gemeinsame Steuererklärung stellen. Ihre Einkommen werden dann kombiniert, und beim Berechnen der Steuerpflicht wird der Steuerbehörde angenommen, dass beide gleichmäßig zum Haushaltseinkommen beitragen. Das bringt Vorteile, wenn die Partner unterschiedliche Einkommen haben - der kleinere Einkommen reduziert die Steuerlast des größeren.
Die Zukunft der Splitting ist in der Ampelkoalition umstritten: Familienminister Lisa Paus (Grüne) würde es abschaffen. Sie argumentiert: Die Splitting belohnt Einkommensunterschiede und gibt Anreize für Frauen, Teilzeit zu arbeiten. Das führt letztendlich zu niedrigeren Rentenansprüchen und Armut im Alter für Frauen. Die FDP ist gegen die Abschaffung, da dies für sie bedeuten würde, eine signifikante Steuererhöhung.
- Der Finanzminister Christian Lindner aus der FDP-Partei ist verantwortlich für die Einführung von Einkommensteuer- und Steuersklassenreformen als Bestandteil des zweiten jährlichen Steuergesetzes.
- Verheiratete Paare und eingetragene Partner könnten von den vorgeschlagenen Änderungen an den Steuerfreibeträgen interessiert sein, da das Minimalexistenzniveau nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht besteuert werden darf.
- In Deutschland steigt der Grundsteuerfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro im Jahr 2024 und wird weiterhin angepasst, was Bürgern mit niedrigen Einkommen zugutekommt.
- Das kinderfreie Steuergeld in Deutschland steigt auf 6.828 Euro im Jahr 2026 und bietet Familien mit Kindern Vorteile.
- Die Preisangeregnete Steuerklassen in Deutschland löschen die "Kalte Fortschreitung"-Problem, indem sie Löhnerhöhungen von Preisentwicklung nicht mit höheren Steuern belegen lassen, obwohl die Betroffenen kein höheres Einkommen aufweisen.
- Die Bundesregierung plant, die Steuersklassen 3 und 5 für Paare ab 2030 abzuschaffen und durch die Faktormethode in der Steuersklasse Vier zu ersetzen, die Partner automatisch nach ihren Beiträgen zum Gesamteinkommen steuert.
- Die Kontroverse über die Ehegattensplitting in der Ampelkoalition besteht, mit Family Minister Lisa Paus (Grüne), die es abschaffen will, und der FDP, die dagegen ist, da dies für sie bedeuten würde, eine signifikante Steuererhöhung.