Bundestagswahl - Wahlwiederholungsbenachrichtigungen ab dem 2. Januar
Nachdem das Bundesverfassungsgericht zu einer teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin entschieden hat, haben nun die konkreten Vorbereitungen für die Abstimmung am 11. Februar begonnen. Landeswahlleiter Stephan Bröchler sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass die Wahlbenachrichtigungen bereits ab dem 2. Januar an alle Wahlberechtigten verschickt würden. Diese Dokumente enthalten Informationen über Wahllokale und die Möglichkeit der Briefwahl.
Bröchler geht davon aus, dass bei der Teilwiederholung rund 550.000 Berlinerinnen und Berliner wählen dürfen. Das wäre etwas mehr als ein Fünftel der Zahl der Wahlberechtigten bei der Wahl vom 26. September 2021, die voller Pannen und Fehler war.
Brochler und seine Kollegen im Berliner Raum sind seit einiger Zeit damit beschäftigt, sich auf eine neue Wahlrunde vorzubereiten. Das Urteil des Verfassungsrichters vom Dienstag verschafft ihnen mehr Klarheit, etwa über die erforderliche Anzahl an Stimmzetteln, Wahllokalen und Wahlpersonal: In 455 der 2.256 Wahlkreise Berlins und dem dazugehörigen Briefwahlgebiet muss die Bundestagswahl daher erneut durchgeführt werden.
Wie Brochler erklärte, werden die zwölf Bezirkswahlvorstände und der Landeswahlvorstand am Mittwoch in Berlin über praktische Fragen beraten. Eine davon betrifft Stimmzettel. Grundsätzlich werden wie im Jahr 2021 bei einem Teil der Wiederholungswahlen dieselben Parteien und Kandidaten antreten. Auf dem Stimmzettel muss allerdings die Umbenennung der ehemaligen NPD-Partei, heute Die Heimat, berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist mindestens ein Bewerber für 2021 inzwischen verstorben. Er wird vom Stimmzettel gestrichen.
Aufgrund der bisherigen Rückmeldungen aus den Bezirken sieht Brochler keine Probleme bei der Rekrutierung ehrenamtlicher Wahlhelfer. Er will das Thema am Donnerstag bei einem Treffen mit regionalen Vertretern besprechen. Angesichts der Anzahl der derzeit beteiligten Wahlbezirke kann davon ausgegangen werden, dass etwa 3.000 oder etwas mehr Wahlhelfer benötigt werden. Zum Vergleich: Bei der exakten „Wiederholung“ der Berliner Abgeordnetenhaus- und Bezirksvertretungswahlen am 12. Februar dieses Jahres waren rund 42.000 Wahlhelfer im Einsatz.
Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil vom 19. Dezember.
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Quelle: www.stern.de