Bundesverfassungsgericht - Wahlleiterin: Teilweise Wiederholung der Berliner Bundestagswahl vom 11. Februar
Aufgrund zahlreicher Probleme entschied das Verfassungsgericht, dass die „Bundestagswahl“ 2021 in mehr als einem Fünftel der Berliner Wahlkreise wiederholt werden muss. Sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme werden erneut gewählt. Das Urteil des Gerichts geht damit leicht über den Beschluss des Bundestags hinaus, der bereits ein Jahr zuvor eine teilweise Wiederholung beschlossen hatte.
Lesen Sie auch:
- Trotz der Unterstützung der internationalen Koalition hoffen die Huthi auf weitere Angriffe
- Angriff am Roten Meer: USA starten Sicherheitsinitiative
- Die Bayern lassen sich von Hoeneß nicht aus der Ruhe bringen: Kanes Blitztor
- Ampelvertreter stellt die Sauberkeit im Haushalt in Frage
Quelle: www.stern.de