zum Inhalt

Wahlleiterin: Teilweise Wiederholung der Berliner Bundestagswahl vom 11. Februar

Die Berliner Bundestagswahl wird am 11. Februar teilweise wiederholt, heißt es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag. Das teilte der Karlsruher Landeswahlleiter Stephan Brochler mit. Viele Planungen haben bereits begonnen und können nun umgesetzt werden.

Aufgrund zahlreicher Fehler muss die Bundestagswahl 2021 in mehr Berliner Wahlkreisen als geplant....aussiedlerbote.de
Aufgrund zahlreicher Fehler muss die Bundestagswahl 2021 in mehr Berliner Wahlkreisen als geplant wiederholt werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag entschieden, dass in 455 Wahlkreisen Neuabstimmungen durchgeführt werden müssen. Ende 2022 beschloss der Bundestag, diese Initiative in 431 Wahlkreisen zu wiederholen. Die Gewerkschaft forderte jedoch eine umfassendere Nachwahl und reichte Beschwerde bei Karlsruhe ein. Dies ist nun teilweise gelungen. Während der Abstimmung im September 2021 kam es in Berlin zu mehreren Vorfällen. In den Wahllokalen gibt es zu wenige Wahlurnen oder es fehlen Stimmzettel. Einige Wahllokale blieben auch nach 18 Uhr geöffnet. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte den Ausgang der Bundestagswahl verändern. Berlin verfügt über mehr als 2.200 Wahlkreise, die zu den 12 Wahlkreisen der Hauptstadt gehören. Erst bei einer erneuten Wahl in den betroffenen Wahlkreisen wird klar sein, ob sich die Ergebnisse in den einzelnen Wahlkreisen ändern und sich dadurch auf das Mandat des Bundestages auswirken. Die meisten Mitglieder der regierenden Ampel-Allianz gelten nicht als gefährdet. Anders sieht es links aus. Sie scheiterte an der Fünf-Prozent-Hürde und konnte nur durch drei Direktmandate, davon zwei aus Berlin, in den Bundestag einziehen. Verliert die Partei bei den Nachwahlen auch nur ein Direktmandat, ist sie nicht mehr im Bundestag vertreten..aussiedlerbote.de

Bundesverfassungsgericht - Wahlleiterin: Teilweise Wiederholung der Berliner Bundestagswahl vom 11. Februar

Aufgrund zahlreicher Probleme entschied das Verfassungsgericht, dass die „Bundestagswahl“ 2021 in mehr als einem Fünftel der Berliner Wahlkreise wiederholt werden muss. Sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme werden erneut gewählt. Das Urteil des Gerichts geht damit leicht über den Beschluss des Bundestags hinaus, der bereits ein Jahr zuvor eine teilweise Wiederholung beschlossen hatte.

Lesen Sie auch:

Quelle: www.stern.de

Kommentare

Aktuelles