Wahlgericht ordnet Thüringer AfD zur Medienübertragung für Wahlen an
Verleger von "Spiegel", "taz", "Welt" und "Bild" haben eine Klage gegen ihre Aussschließung von einem Wahlereignis eingereicht, das von der Alternative für Deutschland (AfD) für die anstehende Landtagswahl organisiert wurde. Kollektiv haben diese Medienhäuser einen Eilantrag gegen die Landesverbände der AfD eingereicht, geleitet von Vorsitzenden Björn Höcke.
Diese Medienhäuser berichteten angeblich seit einiger Zeit von Behinderungen bei der Ausübung von kritischer Journalismus durch die AfD. Ihr gemeinsamer Antrag zielte darauf ab, "die rechtlichen Implikationen in zukünftigen Fällen zu klären und dieser Form der Unterdrückung der Medienfreiheit entgegenzuwirken".
Die AfD, die vom Thüringer Verfassungsschutz als fest rechtsradikal eingestuft wurde, hatte zuvor Medienvertreter von ihren Veranstaltungen ausgeschlossen und dies mit verschiedenen Gründen wie Platzmangel gerechtfertigt.
Gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt kann Berufung eingelegt werden. Bis Freitagnachmittag lagen dem Gericht keine Informationen über die Einlegung einer solchen Berufung vor.
Die Medienhäuser, die von der AfD behindert wurden, wandten sich an das Oberlandesgericht, um ihre Ausschließung anzufechten und Klarheit über die Legalität solcher Aktionen zu schaffen und ihr Recht auf freie Ausübung des Journalismus zu schützen. In Reaktion auf die Klage bleibt die Landesverbände der AfD, geleitet von Vorsitzenden Björn Höcke, stumm darüber, ob sie die eventuelle Verfügung des Oberlandesgerichts anfechten werden.