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Wahlentscheidung: Aufregung über veröffentlichtes Dokument

Die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition ist heiß umstritten, die Einschätzung der Verfassungsrichter wird mit Spannung erwartet. Ist das Urteil schon vor seiner offiziellen Bekanntgabe durchgestochen?

Das Urteil wird heute um 10:00 bekanntgegeben.
Das Urteil wird heute um 10:00 bekanntgegeben.

- Wahlentscheidung: Aufregung über veröffentlichtes Dokument

Vor der Ankündigung der Entscheidung zur Wahlrechtsreform der Ampelkoalition kursierte ein Dokument, das als Text des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts in Betracht gezogen werden könnte. Das Dokument war zeitweise auf der Website des höchsten deutschen Gerichts verfügbar und wurde von mehreren Medien berichtet. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts wollte auf Anfrage am späten Montagabend nicht zu der Darstellung Stellung nehmen, dass es sich um die Entscheidung handle, und verwies auf die heutige Entscheidung, die für 10:00 Uhr angesetzt ist.

Sollte das Dokument authentisch sein und tatsächlich die Entscheidung enthalten, hält das Bundesverfassungsgericht Teile der Wahlrechtsreform für verfassungswidrig. Betroffen ist dabei die Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlgesetz - wonach Parteien auch dann in den Bundestag einzogen, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde bei den Zweitstimmen nicht überwanden, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Die Linke profitierte davon bei der Wahl 2021.

Die von SPD, FDP und Grünen eingeführte Neuregelung ist seit Juni 2023 in Kraft und soll erstmals bei der nächsten Bundestagswahl 2024 angewendet werden. Das Ziel der Reform ist es, die Größe des Bundestags deutlich zu reduzieren - um mehr als 100 auf maximal 630 Parlamentarier.

Dazu sieht die Reform keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor - was auch als verfassungsgemäß bewertet wird. Überhangmandate entstanden in der Vergangenheit, wenn eine Partei mehr Direktmandate über Erststimmen gewann, als ihr über Zweitstimmen zustanden. Diese Mandate blieben bei der Partei, während andere Parteien Ausgleichsmandate erhielten.

Insbesondere die CSU und die Linke haben mit der geplanten Abschaffung der Grundmandatsklausel viel auf dem Spiel. Bei der Wahl 2021 erhielt die CSU landesweit 5,2 Prozent der Zweitstimmen. Wenn sie bei der nächsten Wahl unter die Fünf-Prozent-Marke fallen sollte, würde sie unter dem Wahlrecht der Ampelkoalition aus dem Bundestag ausgeschlossen - selbst wenn sie erneut die Mehrheit der Direktmandate in Bayern gewinnen würde.

Sollte sich das Dokument als Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigen, hält 'Das Grundgesetz (Gesetz)' Teile der Wahlrechtsreform für verfassungswidrig, insbesondere die Abschaffung der Grundmandatsklausel. Dies könnte Auswirkungen auf Parteien wie die CSU haben, da sie unterhalb der Fünf-Prozent-Schwelle möglicherweise nicht mehr Anspruch auf Sitze hätten, selbst wenn sie eine Mehrheit der Direktmandate in ihrem Wahlkreis gewinnen.

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