- Waffen für Israel - Palästinenser scheitern vor Gericht
Der Versuch palästinensischer Antragsteller aus dem Gazastreifen, die Lieferung von Waffen durch die deutsche Regierung an Israel zu verhindern, ist auch in zweiter Instanz zunächst gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat den Eilantrag eines Vaters und seines Sohnes abgelehnt, wie eine Sprecherin mitteilte (Az.: OVG 1 S 45/24).
Sie hatten die Waffenlieferungen durch eine sogenannte einstweilige Verfügung stoppen wollen, die einen vorläufigen Schutz bis zu einer endgültigen Entscheidung bieten soll. Das OVG schloss sich jedoch dem Verwaltungsgericht Berlin an, das bereits im Juni drei ähnliche Anträge von Palästinensern als unzulässig verworfen hatte.
Das Gericht argumentierte, dass es derzeit nicht möglich sei, vorherzusagen, welche Entscheidungen die deutsche Regierung in Zukunft treffen und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen sie getroffen werden. Es sei nicht absehbar, dass die deutsche Regierung Genehmigungen für Waffenlieferungen gegen internationale rechtliche Verpflichtungen ausstellen werde. Die Antragsteller unterschätzten demnach den Entscheidungsspielraum der deutschen Regierung, der alternative Handlungsoptionen bietet.
Die Antragsteller hatten gegen die Entscheidung der ersten Instanz Berufung beim höheren Gericht eingelegt. Die Richter des 1. Senats schlossen sich jedoch ihren Kollegen an und verwiesen die Berufung ab.
Ungeachtet der wiederholten Versuche palästinensischer Antragsteller aus Gaza, die Waffenlieferungen Deutschlands an Israel infrage zu stellen, haben sowohl das erste als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ihre Anträge abgelehnt. Unabhängig von zukünftigen Entscheidungen der deutschen Regierung ist nicht damit zu rechnen, dass sie Genehmigungen für Waffenlieferungen gegen internationale rechtliche Verpflichtungen ausstellen werden, wie die deutschen Verfahren zeigen.