Vorwürfe der Spionage durch den russischen Bundesnachrichtendienst werden vom Berliner Kammergericht geprüft
Wie die Gerichtssprecherin erläuterte, sollen die beiden Männer eine Geschäftsbeziehung aufgebaut haben: L. soll an E. Informationen weitergegeben haben, die er als Mitarbeiter des BND erhalten hatte. Als Geschäftsmann hat E. gute Beziehungen zu Russland, auch im Hinblick auf den Handel mit afrikanischen Edelmetallen. Er soll Kontakte zum russischen Inlandsgeheimdienst FSB geknüpft haben.
Laut Anklageschrift wurden Informationen, die der deutsche Bundesnachrichtendienst geheim halten wollte, an den russischen Föderalen Sicherheitsdienst weitergegeben. Darunter sollen auch Informationen über den Krieg in der Ukraine gewesen sein, die sowohl für Deutschland als auch für Russland von besonderer Bedeutung gewesen sein sollen. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Männer zu diesem Zweck Hunderttausende von Euro erhalten haben.
L. wurde im Dezember 2022 und E. im Januar verhaftet. Beide Angeklagten wurden in Untersuchungshaft genommen. Das Gericht verlängerte den Haftbefehl für sie, einschließlich des Grundes für ihre Verhaftung: die Gefahr der Verschleierung. Es gab Hinweise darauf, dass L. und E. während der Haft unerlaubten Kontakt zueinander gehabt haben könnten.
Der Sprecher erklärte, dass sie Informationen ausgetauscht haben könnten, die sich auf das Verfahren hätten auswirken können. Beide Männer dürfen nun nicht mehr an Gemeinschaftsaktivitäten teilnehmen. Die Verteidigung hat auf diese Verschärfung reagiert, aber noch keine Entscheidung getroffen.
Der Prozess soll am Donnerstag fortgesetzt werden. Dabei soll auch entschieden werden, ob Teile der Anklageschrift, die bisher aus Sicherheitsgründen als geheim galten, öffentlich verlesen werden sollen. Auch die Angeklagten hätten angekündigt, öffentlich zu sprechen, sagte der Sprecher. Es sei aber nicht klar, ob sie bereit seien, sich zum Inhalt der Anklage zu äußern.
Der Anwalt von Carsten L. warf dem Gericht vor, keine Anstrengungen zur Aufklärung der "Manipulation" zu unternehmen. Den Angeklagten droht bei einer Verurteilung wegen Landesverrats in besonders schweren Fällen eine lebenslange Haftstrafe. Das Berliner Innengericht hat insgesamt 51 Verhandlungstage bis Juli angesetzt. Die Verhandlung begann am Mittwoch wegen des großen Andrangs mit Verspätung.
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Quelle: www.stern.de