Mietern drohen zu Weihnachten Bußgelder, wenn sie es mit der Dekoration ihrer Wohnungen übertreiben. Weihnachten steht vor der Tür, und je näher das Fest rückt, desto bunter und heller werden Städte und Häuser.
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Girlanden, Kerzen und andere weihnachtliche Spielzeuge schmücken Fassaden, Gärten und Innenräume. Dabei wird empfohlen, Vorsicht walten zu lassen, da eine übermäßige Dekoration rechtliche Konsequenzen und Gefahren nach sich ziehen kann.
Wofür Mietern zu Weihnachten Bußgelder drohen: Vorsicht bei Weihnachtsschmuck
Obwohl das Dekorieren von Innenräumen in den meisten Fällen erlaubt ist, sollten Mieter bei der Gestaltung von Fassaden und Vorgärten vorsichtig sein. Mieter müssen die Nachbarn bei der Planung der Fassade berücksichtigen und die Zustimmung des Vermieters einholen.
Licht und Lärm dürfen den Nachtschlaf nicht stören, sonst gibt es Ärger mit dem Vermieter. Die gesetzlich festgelegte Ruhezeit gilt von 22:00 bis 6:00 Uhr. Wer die Ruhezeit stört, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro.
Gemeinschaftsbereiche wie Treppenhäuser und Keller benötigen besondere Aufmerksamkeit und Sicherheitsbewusstsein, um die Sauberkeit der Fluchtwege zu gewährleisten. Jeder, der sich durch blinkende Lichter, Weihnachtsmusik und andere Dekorationen gestört fühlt, kann sogar eine Mietminderung verlangen.
Bei der Außengestaltung ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Dekoration keine Gefahr für andere darstellt. Engel, Weihnachtsmänner und Sterne sollten so befestigt werden, dass sie auch bei einem Schneesturm nicht herunterfallen und Passanten gefährden.
Wenn Fassaden für die Dekoration gebohrt werden müssen, benötigen die Bewohner immer die Erlaubnis des Vermieters. Dies ist ein Eingriff in die Bausubstanz. Der Vermieter kann dies untersagen.
Die Freiheit des individuellen Designs im Haus ist erlaubt, aber die Verwendung von offenem Feuer, wie Wunderkerzen oder Kerzen, erfordert besondere Vorsicht und Sicherheitsmaßnahmen, um Brandschäden zu vermeiden. Die Gebäudeversicherung des Vermieters übernimmt in der Regel die Verantwortung für Schäden an der Einrichtung, es sei denn, grobe Fahrlässigkeit der Mieter wird nachgewiesen.
Vorsicht bei Weihnachtsschmuck: Bei der Verwendung von offenem Feuer in Haus und Wohnung gilt: Sicherheit geht vor. Daher sollte man bei der Anbringung von Weihnachtsschmuck besonders vorsichtig sein.