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Vorschriften für das Parken auf dem Bürgersteig: Schärfere Strafen für Fahrzeughalter

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Gehwegparken vom Donnerstagabend werden nun schärfere Maßnahmen gegen Bürger gefordert, die auf dem Gehweg parken. Die Deutsche Umwelthilfe fordert, dass "alle ordnungswidrig abgestellten Fahrzeuge geahndet oder auf Kosten des Fahrers...

Statue der Bremer Stadtmusikanten auf dem Marktplatz
Statue der Bremer Stadtmusikanten auf dem Marktplatz

Vorschriften für das Parken auf dem Bürgersteig: Schärfere Strafen für Fahrzeughalter

Fahrzeuge, die mit zwei Rädern am Gehweg und zwei Rädern auf der Straße geparkt sind, werden normalerweise nicht zugelassen, können jedoch mit dem richtigen Verkehrszeichen zugelassen werden. In einigen Fällen wird dies trotz der Regel geduldet. In einem jüngsten Fall war es die Stadt Bremen.

Bewohner verschiedener Viertel brachten die Sache vor Gericht, um die Gehwegparkierung in ihren Straßen zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen entschied im März 2023, dass die Verkehrsbehörden eingreifen können, wenn Fahrzeuge auf dem Gehweg geparkt sind, da dies nicht den vorgesehenen Zweck des Gehwegs hinderen sollte. Allerdings gab es ein gewisses Flexibilitätsangebot. Wenn das illegale Parken lange Zeit geduldet wurde, musste die Stadt nicht sofort die Fahrzeuge wegschleppen. Stattdessen sollten sie die Interessen von Fußgängern und Autofahrern berücksichtigen. Das Gericht riet an, zunächst einen Plan für die Berücksichtigung der Bedenken der Bewohner zu erstellen.

Beide Seiten legten den Entscheid vor dem Bundesverwaltungsgericht an. Das Gericht stellt jetzt fest, dass die Bewohner fordern können, dass die Verkehrsbehörden einschreiten und die Situation prüfen - sofern die Nutzung des Gehwegs stark beeinträchtigt wird und nur auf ihrer Seite der Straße bis zum nächsten Kreuzung.

Der Gehwegparkierungsverbot schützt nicht nur die Allgemeinheit, sondern auch die Bewohner, die stark beeinträchtigt werden, wenn sie den Gehweg in der Nähe ihres Eigentums nutzen, urteilte das Gericht. Da illegales Parken auf dem Gehweg in Bremen verbreitet ist, kann die Stadt zunächst die Gebiete mit dem höchsten Einfluss identifizieren und Straßen mit kleinem Gehweg- und Straßenbreitenpuffer priorisieren. Dadurch kann eine städtische Maßnahme umgesetzt werden, um das Problem anzugehen.

Die Stadt sah den Entscheid als Bestätigung ihrer Maßnahmen an. Der Mobilitätssenator Özlem Ünsal (SPD) sagte: "Wir haben zunächst die am stärksten betroffenen Viertel identifiziert, die Straßen mit besonders kleinem Gehweg- und Straßenbreitenpuffer priorisiert und ein entsprechendes Konzept für städtisches Handeln entwickelt." Sie kündigten auch an, "mit der Innenverwaltung Bremen und dem Ordnungsamt gegen illegale Gehwegparkierung zusammenzuarbeiten".

Der Verkehrsclub Deutschland behauptete, "Parkierte Fahrzeuge haben keinen Boden auf dem Gehweg verloren; Gemeinden müssen dagegen vorgehen". Sie forderten Städte auf, "sofort die Straßenverkehrsordnung einzuhalten". Der Geschäftsführer von Umwelt Hilfe, Jürgen Resch, lobte die Entscheidung, indem er sagte: "Die Rechte von Männern und Frauen werden erheblich gestärkt".

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