- Volker Wissing will neue Regeln für E-Scooter <unk> das ist geplant
Neue Regelungen für E-Scooter sind geplant. Das Bundesverkehrsministerium hat einen Entwurf vorgelegt. Ein Beispiel ist die Pflicht zum Blinken. Doch es wird noch einige Zeit dauern, bis die neuen Regelungen in Kraft treten. Der Fuss-Verkehrsverband kritisiert die Pläne, und selbst der ADAC fordert Verbesserungen. Hier ist, was geplant ist:
Harmonisierung mit den Fahrradregeln
Das Bundesverkehrsministerium hat einen Entwurf zur Änderung der Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge und andere Vorschriften vorgelegt. Dies war bereits während des Lizenzierungsverfahrens 2019 geplant. Es geht um sogenannte Verhaltensregelungen - im Grunde sollen die Regeln für E-Scooter soweit wie möglich mit denen für Fahrräder harmonisiert werden.
Das bedeutet zum Beispiel, dass E-Scooter-Fahrer künftig das grüne Licht für Fahrräder bei Rotlicht nutzen dürfen. Laut Ministerium schlägt der Entwurf auch vor, dass das Öffnen von Gehwegen oder Fußzonen mit dem zusätzlichen Schild "Fahrradfahren erlaubt" auch für E-Scooter gilt. Wie bisher muss eine Gangart im Gehgeschwindigkeit beibehalten werden und besondere Rücksicht auf Fußgänger genommen werden.
Für diese Verhaltensregelungen ist ein Übergangsfrist von einem Jahr geplant, so das Ministerium. Die neue Regelung soll im April 2025 in Kraft treten, die Regeln zur Harmonisierung mit dem Fahrrad erst ein Jahr später.
Rolle der Kommunen
Während dieser Übergangszeit könnten Kommunen zum Beispiel testen, ob ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Gehwegen oder Fußzonen, die dem Fahrradverkehr geöffnet sind, eingeführt werden sollte, so das Ministerium. Die Kommunen könnten dann entscheiden, ob E-Scooter auch auf einzelnen Fahrradzonen auf Gehwegen erlaubt sind.
Verband: Wissing interessiert sich nicht für Fußgänger
Der Fuss-Verkehrsverband spricht generally von einem "ernsten Angriff" auf Fußgänger. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will E-Scooter auf mehr Gehwegen und in mehr Fußzonen zulassen und auch den bisher vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Fußgängern abschaffen. Vor allem gemietete E-Scooter werden oft gefährlich und chaotisch gefahren. Wissing will auch die Parkrechte für E-Scooter in der Straßenverkehrsordnung regeln, was der Fuss-Verkehrsverband zufolge nur die aktuelle Chaos verschärfen wird. Stattdessen schlägt er vor, dass E-Scooter nach einer Übergangszeit, die Anfang 2026 startet, nur noch auf markierten Flächen auf Gehwegen abgestellt werden dürfen.
Blinker Pflicht für E-Scooter
Neu zugelassene E-Scooter müssen künftig auch Blinker haben. Dies gilt ab Anfang 2027 laut Entwurf. Eine Marktanalyse zeigt, dass neuere Fahrzeuge immer häufiger mit Blinkern ausgestattet sind.
Eine wissenschaftliche Studie des Bundesamtes für Straßenwesen zu E-Scootern hat gezeigt, dass viele Nutzer das Anzeigen der Fahrtrichtung per Hand als unsicher empfinden. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßt die künftige Pflicht für Blinker bei neuen Fahrzeugen. Auf E-Scootern kann das nur mit einer Hand ausgeführte Handzeichen zu unsicherem Fahren führen.
Aus Sicht des ADAC bleibt ein zentrales Problem unberücksichtigt: der Mangel an Opferschutz. Aktuell gibt es keine Haftung für Schäden aufgrund der Höchgeschwindigkeit von 20 km/h, so ein Sprecher. "Daher muss jeder, der unschuldig von einem E-Scooter verletzt wird, heute persönliche Schuld des E-Scooter-Fahrers nachweisen, um von seiner Versicherung entschädigt zu werden."
Viele Unfälle
Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Todesfälle und Verletzten bei E-Scooter-Unfällen verdoppelt. Laut Bundesstatistikamt starben 22 Menschen auf Deutschlands Straßen, im Vergleich zu 11 im Jahr 2022.
Insgesamt gab es 9.425 E-Scooter-Unfälle mit Verletzten bundesweit. Das war ein Anstieg von 14,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Bundesamt nennt unsachgemäßen Gebrauch der Fahrbahn oder des Gehwegs als häufigste Unfallursache. Fast ebenso häufig war das Fahren unter Alkoholeinfluss. Viele Unfälle ereignen sich in Großstädten.
TÜV-Verband begrüßt Änderungen
Richard Goebelt, Leiter des Fahrzeug- und Mobilitätsbereichs im TÜV-Verband, sagt, dass es necessary ist, die Sicherheit und Akzeptanz von E-Scootern insbesondere angesichts ihrer wachsenden Beliebtheit zu verbessern.
Insbesondere Anpassungen der technischen Anforderungen der Fahrzeuge sind entscheidend, um die Betriebssicherheit von E-Scootern zu erhöhen. Goebelt nennt die Einführung von Blinkern, strenge Batterieprüfungen und unabhängige Vorder- und Hinterradbremsen.
Länder und Verbände können bis zum 9. August ihre Positionen zum Entwurf des Bundesverkehrsministeriums abgeben. Der Bundesrat muss die Änderungen ebenfalls genehmigen.
E-Scooter-Fahrer könnten künftig das für Fahrräder bestimmte grüne Licht bei Rotlicht nutzen, wie der Entwurf des Bundesverkehrsministeriums eine Harmonisierung der E-Scooter-Regeln mit den Fahrradregeln vorsieht.
Die geplante Übergangszeit ermöglicht es Kommunen, zu überlegen, ob sie ein Verbot von E-Scootern auf Gehwegen oder Fußzonen, die dem Fahrradverkehr geöffnet sind, einführen möchten, was ihnen eine Fall-