Inhaltsverzeichnis
- Woher weiß ich, ob mein Zug während eines Bahnstreiks fährt?
- Wie komme ich trotz Streik an mein Ziel?
- Wenn es zu einem Streik kommt, wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
- Habe ich weiterhin Anspruch auf eine Dauerkartenentschädigung?
- Wie kann ich eine Rückerstattung für mein Ticket erhalten?
- Was passiert, wenn ich meine Reise aufgrund eines Bahnstreiks nicht antreten oder abbrechen möchte?
- Was ist, wenn ich an einem Bahnhof festsitze?
Service - Verspätungen und Zugausfälle: Welche Rechte haben Fahrgäste während eines Bahnstreiks?
Die Aussichten für Pendler sind düster: Die Gewerkschaft GDL hat angekündigt, ab Donnerstagabend zu streiken. Der Warnstreik soll voraussichtlich erst in der Nacht zum Freitag enden. Bahnreisende müssen viel Geduld mitbringen. Kommt es zu einem Streik, fallen viele Verbindungen aus und viele Fahrgäste müssen auf die wenigen Züge warten, die noch fahren. Vor Touristenzentren bildeten sich lange Schlangen und Reisende saßen sogar an Bahnhöfen fest.
Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, was Bahnreisende am Streiktag tun können und wann ihnen möglicherweise eine Entschädigung zusteht.
Woher weiß ich bei einem Bahnstreik, ob mein Zug fährt?
Die Deutsche Bahn schrieb auf ihrer Website, dass sie bei Streiks stets versucht, Ausweichfahrpläne auszuarbeiten. Fernreisende sollten sich 12 Stunden vor Abfahrt informieren, ob Züge fahren. Dies können Sie online in den Reiseinformationen oder der DB Navigator App erledigen. Über aktuelle Verkehrsmeldungen und Streiks informiert die Bahn unter bahn.de/aktuell. Im Falle eines Streiks stehen die Bahnverbindungen in der Regel zur Verfügung und Reisende können ihre Reisezeiten auf Wunsch ändern.
Wenn Sie nicht mit der Deutschen Bahn, sondern mit der Privaten Bahn reisen, empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich im Falle eines Streiks zunächst auf der Website des Unternehmens zu informieren.
Wie komme ich trotz Streik an mein Ziel?
In der Vergangenheit organisierte die Deutsche Bahn teilweise Taxifahrten für Nahverkehrspassagiere an größeren Nahverkehrsbahnhöfen. Wenn Sie selbst ein Taxi nehmen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit das Bahnunternehmen die Kosten übernimmt. Dies ist in den EU-Passagiervorschriften geregelt.
Wenn Sie also planen, zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens an Ihrem Ziel anzukommen, müssen die Bahngesellschaften den Fahrgästen bis zu 120 € an Taxikosten erstatten. Der Zug wird sein Ziel in mindestens 60 Minuten erreichen. Gleiches gilt, wenn der letzte fahrplanmäßige Zug des Tages ausfällt und das Ziel nicht vor Mitternacht erreichen kann.
Im Falle eines Streiks bieten die Bahnen teilweise Fernverkehr für Reisende mit Nahverkehrstickets an. Das bedeutet: Nach der Genehmigung können Reisende auch IC oder ICE und ihre Tickets für den Nahverkehr nutzen. Alternativ können Bahngesellschaften auch Sammelbusse organisieren. Im Falle eines Streiks finden Reisende aktuelle Informationen unter bahn.de/aktuell.
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn es zu einem Streik kommt?
Bahnreisende haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Zug erheblich verspätet ist oder ganz ausfällt. Dies wird auch durch die EU-Passagierverordnung geregelt.
Wenn Passagiere eine Stunde zu spät an ihrem Ziel ankommen, erhalten sie 25 % Erstattung des Fahrpreises; bei mehr als 120 Minuten Verspätung erhalten sie 50 % des Ticketpreises .
Verzögerung bezieht sich immer auf die Zeit bis zum Ziel. Das bedeutet: Wenn beispielsweise ein Fahrgast, der von Hamburg nach Gießen reist und in Kassel umsteigt, den Umstieg verpasst, weil der Anschlusszug 15 Minuten Verspätung hat und daher eine Stunde verspätet am Zielbahnhof ankommt, hat er ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung.
Allerdings: Nach neuen EU-Fahrgastrechten müssen Bahnunternehmen ab Juni 2023 keine Entschädigung mehr zahlen, wenn Verspätungen auf bestimmte „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen sind, die sie nicht zu vertreten haben. Dazu gehören Verzögerungen, die durch Naturkatastrophen oder Dritte, beispielsweise Personen auf der Strecke, verursacht werden.Im Falle eines Bahnstreiks muss dennoch eine Entschädigung gezahlt werden.
Bei einer Verspätung des Zielbahnhofs von 20 Minuten können Bahnreisende einen anderen Zug nehmen. Dies kann auch ein Zug höherer Qualität sein, wenn keine Reservierung erforderlich ist. Allerdings müssen Fahrgäste zunächst das Ersatzticket bzw. den Fernverkehrszuschlag bezahlen. Dann verlangen Sie von der Bahn die höheren Gebühren zurück. Hinweis: Diese Regelung gilt nicht für „deutlich ermäßigte“ Tickets wie das Dorfticket oder das Schönes-Wochenende-Ticket. Gemäß der Eisenbahnverkehrsordnung (§3 Abs. 4 EVO) handelt es sich bei deutschen Fahrkarten ebenfalls um stark ermäßigte Fahrkarten.
Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung, auch wenn ich eine Dauerkarte habe?
Selbst wenn Sie eine Saisonkarte, beispielsweise eine Monatskarte, besitzen, können Reisende eine Rückerstattung erhalten, wenn sie sich um mindestens 60 Minuten verspäten. „Bei Nahverkehrsabonnements sind Verspätungen zu melden und am Ende des Monats der Fahrgastrechte-Servicestelle zu melden. Fahrgäste, die ein Nahverkehrsabonnement erwerben, erhalten: 1,50 € (2. Klasse), 2,25 € (1. Klasse). “, benachrichtigen Sie die Verbraucherzentrale. Allerdings werden Beträge unter vier Euro nicht ausgezahlt – daher kommt es in der Regel durchaus zu einigen Verzögerungen.
Wie kann ich mein Ticket erstatten?
Eisenbahnunternehmen empfehlen, dass Sie immer einen Mitarbeiter des Unternehmens bitten, sich Verspätungen bestätigen zu lassen. An Streiktagen kann dies jedoch oft schwierig werden. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale, Verspätungen zu dokumentieren, indem Sie ein Foto der Anzeigetafel oder einen Screenshot der Verspätungsinformationen in der App oder auf der Website machen.
Die Entschädigung kann bei der Deutschen Bahn per Post mit ausgefülltem Passagierrechte-Formular und Quittung oder in einem Reisezentrum eingereicht werden. Kunden, die Tickets online kaufen, können dies auch direkt in der Anwendung oder am Computer ihres Kundenkontos tun.Mehr über Online-Rückerstattungen erfahren Sie hier.
Alle Rückerstattungen müssen innerhalb von einem Jahr nach Ablauf des entsprechenden Tickets erfolgen. Der erste Gültigkeitstag ist auf dem Ticket angegeben.
Was passiert, wenn ich meine Reise aufgrund eines Bahnstreiks nicht antreten oder abbrechen möchte?
Steht vor der Abfahrt fest, dass ein Zug mindestens eine Stunde später als geplant an seinem Ziel ankommt, können Bahnreisende ihre Fahrt stornieren und erhalten den vollen Fahrpreis zurückerstattet. Dies gilt auch für ausgefallene Züge oder verpasste Anschlüsse. Wenn Sie bereits auf einer Reise sind und stornieren, können Sie eine Rückerstattung für den nicht genutzten Teil erhalten. Bei Rückkehr zum Abfahrtsbahnhof erhalten Fahrgäste den vollen Fahrpreis.
Seit der Reform der EU-Fahrgastrechte haben Reisende eine weitere Möglichkeit: Sie können ihre Reise mit einem anderen Verkehrsunternehmen, etwa Flixtrain oder Flixbus, fortsetzen/antreten. Stimmt die Bahn zu, weiterhin mit einem anderen Lieferanten zu versenden, werden die Kosten erstattet. In der Verbraucherinformation heißt es, dass die Fahrgäste „nicht innerhalb von 100 Minuten nach der geplanten Abfahrtszeit von der Eisenbahngesellschaft eine Benachrichtigung über Verspätungen oder Ausfälle von Beförderungsdiensten oder verpasste Anschlüsse erhalten haben, in der ihnen mitgeteilt wurde, ob und wie sie ihre Route ändern könnten Weiterreisen. "Mitte.
Was ist, wenn ich am Bahnhof festsitze?
Für viele Reisende ist das Schlimmste, was während eines Streiks passieren kann: Sie bleiben am Bahnhof fest. Kann der Zug Sie auf keinem anderen Weg an Ihr Ziel bringen, muss Ihnen das Unternehmen eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Auch die Anreise zum Hotel und Bahnhof für den nächsten Tag muss organisiert werden. Die Regelung gilt auch, wenn ein Reisender aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“ an einem Ort festsitzt. Allerdings können die Bahngesellschaften die Unterbringung auf drei Nächte beschränken.
Wenn Sie selbst ein Hotel buchen möchten, empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich bei der zuständigen Bahngesellschaft zu erkundigen, dass an diesem Tag keine Züge mehr verkehren und die Gesellschaft bei der Unterbringung nicht behilflich sein kann. Verbraucher müssen Hotelrechnungen zur Vorlage aufbewahren. Die Bahn teilte auf ihrer Website mit, dass Hotelgebühren von bis zu 120 Euro online im Fahrgastrechte-Formular unter „Aufgrund von Verspätungen sind mir zusätzliche Kosten entstanden | Ich konnte meine Buchung nicht nutzen“ eingegeben werden können. Bei Belastungen über 120 € muss der Originalbeleg per Post eingereicht werden.
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Quelle: www.stern.de