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Vermittlungsausschuss erzielt Konsens

Fünf Gesetzesentwürfe wurden im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat diskutiert, aber nicht alle wurden angenommen. Die angenommenen Gesetze - und ihre Auswirkungen.

Mit einer Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes soll sich der Bund künftig auch direkt an den...
Mit einer Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes soll sich der Bund künftig auch direkt an den Kosten für den Erhalt und die Instandsetzung des Schienennetzes beteiligen können - und nicht nur an Bauvorhaben.

Vorgeschlagene Gesetzesänderung - Vermittlungsausschuss erzielt Konsens

Der Schiedskomitee zwischen Bundesrat und Bundestag hat sich auf verschiedene Gesetzentwürfe geeinigt, wie Bundesratpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach einem Treffen in Berlin berichtete. Zuvor hatte der Bundesrat diese Pläne behindert. Der Bundesrat wird sich mit diesen Änderungen am Freitag beschäftigen. Schwesig betonte, dass der Schiedskomitee nicht hindert, sondern Probleme im Interesse der Bürger auflöst.

Zu den geeinigten Gesetzentwürfen gehören die Bahnnetzreparatur, Verkehrsgesetzreformen und die Verwaltungsdigitalisierung.

Reformen am Bundesbahnbaugesetz ermöglichen der Bundesregierung, direkt an der Unterhaltung und Renovierung des Bahnnetzes mitzuwirken, anstatt sich ausschließlich auf neue Bauprojekte zu konzentrieren. Bis 2030 sollen 40 stark genutzte Bahnlinien renoviert werden, um die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit zu verbessern. Der Prozess beginnt im Juli mit der Riedbahnlinie zwischen Frankfurt und Mannheim, die für nahezu sechs Monate renoviert wird.

Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte: "Wir sind auf den Weg zu einer Paradigmenverschiebung im deutschen Bahninfrastruktursektor." Diese Maßnahme ermöglicht es, die Bahninfrastruktur zu verbessern, um die Pünktlichkeit der Züge zu unterstützen. FDP-Vizevorsitzende Carina Konrad bemerkte, dass die Investition für Bahnkunden nützlich sei, während SPD-Vizevorsitzende Detlef Müller die dringende Notwendigkeit für Investition, Wartung, Reparatur und Renovierung betonte.

Kostenstreitbeilegung

Der Streit über die Bezahlung für Busersatzdienste zwischen der Bundesregierung und den Ländern soll durch einen vorgeschlagenen Gesetzesänderungsentwurf gelöst werden. Die Länder sollen 50%, die Bundesregierung 40% und die Bahn 10% beitragen. Zudem darf die Bundesregierung mehr für die Digitalisierung des Bahnnetzes aufwenden, einschließlich der Ausrüstung von Zügen mit digitaler Bordtechnik. Die Bundesregierung hat auch die Möglichkeit, finanziell an der Sanierung von Bahnhöfen beteiligt zu sein, die im Zuge der allgemeinen Renovierung stattfindet.

Der Vorstandsvorsitzende der Eisenbahnallianz, Dirk Flege, sagte: "Für Jahrzehnte hat die deutsche Eisenbahn ihre Bahnhofsgebäude hauptsächlich durch Mieteinnahmen finanziert. Die Folge war, dass Bahnhofsgebäude verkauft oder in schlechtem Zustand waren, wenn die Mieteinnahmen unzureichend waren. Jetzt übernimmt die Bundesregierung die finanzielle Verantwortung für die Gebäude; die Bahn übernimmt die finanzielle Verantwortung für die einzeln genutzten Gewerbeflächen." Dies schafft die Voraussetzung für eine großangelegte Investitionswelle.

Einigung im Straßenverkehrsgesetz

Im Straßenverkehrsgesetz erhalten Städte und Gemeinden mehr Flexibilität, z. B. zur Einrichtung von Busspuren und 30 km/h-Zonen. Das Gesetz berücksichtigt nicht nur den Verkehrsfluss und die Sicherheit, sondern auch Umweltschutz, Gesundheitsschutz, Gesundheitsschutz und städtische Entwicklungziele.

Sicherheitsaspekte sollen jedoch verstärkt werden. Während das von Bundestag verabschiedete Straßenverkehrsgesetz den Umweltschutz, die Gesundheitsschutz- und die Stadtentwicklungsziele betonte, fordert die Änderungsvorschläge für den Schiedskomitee die Berücksichtigung des Verkehrsflusses, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.

Wissing sagte: "Was wir bisher hatten, ist unakzeptabel." Er wies auf die rechtlichen Unsicherheiten hin, ob 30 km/h-Zonen vor Kindertagesstätten eingerichtet werden können. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katharina Dröge, behauptete: "Jetzt haben Städte und Gemeinden mehr Möglichkeiten, mehr Platz für Busse, Fahrräder und Fußgänger zu schaffen und die Sicherheit an Orten deutlich zu verbessern."

Mehr Video-Konferenzen in Gerichtsverfahren

In Zukunft sollen Video-Konferenztechnologien häufiger in Gerichtsverfahren eingesetzt werden. Oralverhandlungen können bereits über Video-Konferenz durchgeführt werden, wie z. B. in Zivilgerichten und Fachgerichten wie Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichten. In Zukunft können Anträge auf die Verwendung dieser Technologie gestellt werden.

Mit der Zustimmung des Bundesrats und des Bundestags sollen solche Anträge als geeignete Fälle angesehen werden und mit ausreichenden Kapazitäten. Ablehnungen sollten nur knapp erläutert werden durch den Vorsitzenden Richter.

Die Länder werden bestimmen, ob Verfahren vollständig virtuell stattfinden dürfen, was sie in den nächsten drei Jahren regulieren müssen. Damit können alle Beteiligten an der Fernpartizipation beteiligt sein. Normalerweise muss mindestens der Vorsitzende Richter oder Richter im Gerichtssaal anwesend sein.

Einheitlicher elektronischer Konto für Verwaltungsleistungen der Bundesregierung

Das Gesetzziel ist, einen einzigen elektronischen Konten für die Verwaltungsleistungen der Bundesregierung zu schaffen, auf dem Bürger Zugang zu den Verwaltungsleistungen der Bundesregierung finden können. Der Neue Online-Zugangsschutzgesetz (OZG 2.0) regelt dies.

Die Bundesinnenministerin, Nancy Faeser (SPD), begrüßte die jüngste Einigung. Sie betonte, dass digitale Anwendungen die Stellung von Papierformularen ablösen werden und oft eine Reise zum Büro unnötig machen. Sie erwähnte auch, dass Handunterschriften und Papierdokumente nicht mehr erforderlich sind, und dass viele Zertifikate nur einmal eingereicht werden müssen. Dies wird insbesondere für Unternehmen von Vorteil sein, indem sie ihre Bürokratie reduziert.

Das OZG 2.0, das sich auf bundesweite Institutionen wie den Bundesagentur für Arbeit und das Bundesamt für Bildung und Ausbildung (Bafög) bezieht, wird auch die Länder und Gemeinden betreffen. Der Gesetzentwurf schafft einen gemeinsamen Ausschuss aus Bund und Ländern, der innerhalb der nächsten zwei Jahre bindende Standards schaffen soll, um die Entwicklung von mehreren Programmen für die gleichen Probleme zu vermeiden.

Bezüglich Hauptverhandlungen besteht es noch keinen Konsens darüber, wie diese aufgezeichnet werden sollen. Gemäß Reformplänen sollen die Verhandlungen zuerst aufgezeichnet und dann transkribiert werden. Zudem sollen in bestimmten Fällen Videaufnahmen zugelassen werden. Allerdings haben die Länder Bedenken bezüglich der Nützlichkeit der Dokumentation von Verhandlungen und Sorgen um Opferschutz. Sie glauben auch, dass die Pilotphase an obersten Regionalgerichten nicht zu großem Aufwand führen sollte.

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