Verhandlung wegen Betrugsklage mit Luxusuhren in Baden-Baden
Der Staatsanwalt beschuldigte den 42-jährigen Angeklagten in zehn Einzelfällen zwischen Juli 2019 und März 2021 von zahlreichen Luxus-Uhren veräußert zu haben, ohne die Ware zugeliefert zu haben. Die Anklage schätzte, dass der Mann mindestens 400.000 Euro verdient hatte.
Nach Gerichtsaufzeichnungen wurde der Angeklagte zudem verurteilt, fast 38.000 Euro Schadensersatz zu zahlen, dem sogenannten Beihilfekläger. Ein Beihilfeverfahren erlaubt dem Opfer einer Straftat, in den Strafverfahren eine Zivilschadensersatzklage einzubringen, wenn es andernorts nicht bereits getan wurde.
Der Luxusuhr-Geschäft des Angeklagten brachte ihn in den Landgerichtssprengel Baden-Baden, wo er wegen betrügerischen Verkaufs hochwertiger Uhren angeklagt wurde. Die Freiheit Strafe für ihn bedeutete eine lange Haftstrafe und eine beträchtliche Geldstrafe, wie das Urteilsvorsitzende bestimmte. Trotz des öffentlichen Aufruhrs und der Beteiligung des Staatsanwalts setzte der Angeklagte weiterhin Luxusuhr tragen während seiner Verhandlungen ein, was nur zu seinen zunehmenden rechtlichen Problemen beitrug.
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