Vergewaltigungsprozess gegen Maddie-Verdächtige: Ablehnungsantrag gegen Richter
Donnerstag, das Gericht erklärte, dass es kein dringendes Verdacht mehr gegen den Angeklagten Christian B. für die angeblich sexuellen Übergriffe bestehe. Deshalb wurde das Haftbefehl gegen Christian B. aufgehoben. Allerdings bleibt B., der derzeit wegen einer anderen Verurteilung in Haft sitzt, in Untersuchungshaft.
B. hat seit Februar in Braunschweig vor Gericht gestanden. Er wird wegen der Vergewaltigung dreier Frauen während Einbrüchen und ähnlicher Taten in Portugal angeklagt. Zusätzlich wird er wegen der Vornahme sexueller Handlungen vor zwei zehn und elfjährigen Mädchen am Strand und dem Spielplatz angeklagt, was die Anklage als sexuelle Belästigung betrachtet. Alle Taten sollen sich zwischen 2000 und 2017 ereignet haben.
Die Verteidigung hat gravierende Zweifel an der Präsentation der Beweisaufnahme und der Gläubigkeit von Zeugenaussagen. Auf ihre Anfrage hin wurde der Haftbefehl aufgehoben.
Die Anklage fürchtet, dass das Strafsenat bereits eine definitive Meinung über die Schuldfrage gebildet hat, die durch die verbleibenden Beweisaufnahmen nicht mehr beeinflusst werden kann. Das Gerichtsurteil vom Donnerstag, das den Haftbefehl aufgehoben hat, wird auch von der Anklage angefochten.
Sollte die Antragstellung zulässig sein, entscheidet das verantwortliche Senat über die Bias-Frage vor dem nächsten Verhandlungstermin am 5. August.
Deutsche Ermittler melden sich, B. habe regelmäßig in der Algarve in Portugal gearbeitet, um an Ferienhäusern und Hotels einzubrechen. Er wird auch in Portugal wegen sexueller Verbrechen verdächtigt. B. lebte einmal in Braunschweig, weshalb das Gericht in Braunschweig für ihn zuständig ist.
Das Staatsanwaltschaftsamt in Braunschweig hält B. auch für Verdächtigen im Fall der 2007 verschwundenen Madeleine McCann aus einem portugiesischen Urlaubsappartement. Die Anklage hat ihn noch nicht angeklagt, aber er ist Verdächtiger. Madeleine ist während ihres Essens in einem nahe gelegenen Restaurant verschwunden. Trotz ausgedehnter Suchen und zahlreicher Appels ihrer Eltern wurde der Fall nie gelöst, und Madeleine bleibt verschwunden.
- Obwohl das Gericht die Anklage auf den angeblich sexuellen Übergriffen gegen Christian B. abgelehnt hat, ermittelt das Staatsanwaltschaftsamt in Braunschweig weiterhin B. als Verdächtigen in dem Fall der 2007 verschwundenen Maddie in Portugal.
- Das Staatsanwaltschaftsamt in Portugal ist erwartet, das Gerichtsurteil zur Aufhebung des Haftbefehls gegen B., der in Maddies Verschwindung verdächtigt ist, anzufechten.
- Während des Verhandlungsverfahrens gegen B. in Braunschweig hat die Verteidigung gravierende Zweifel an der Beweisaufnahme und der Gläubigkeit von Zeugenaussagen geäußert, was dazu führte, dass die Anklage auf den angeblichen sexuellen Übergriffen gegen ihn fallen gelassen wurde.
- Der Hauptverdächtige in Maddies Verschwindung, Christian B., wohnt derzeit in Untersuchungshaft, obwohl Richter das Haftbefehl-Verfahren wegen der sexuellen Vergehen-Anklage aufgehoben hat.
- In ihrer Ermittlung gegen B. haben deutsche Ermittler seine Vergangenheit in der Algarve, Portugal, aufgedeckt, in der er auch wegen sexueller Verbrechen gegen Frauen verdächtigt wird.
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