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Verfassungsrichter: Coronas Ausgangssperre war rechtswidrig

Während der Coronavirus-Pandemie wurden von der Thüringer Landesregierung eine Vielzahl von Verordnungen erlassen. Die AfD hat geklagt - jetzt hat das Verfassungsgericht entschieden.

Die Thüringer AfD-Landtagsfraktion hat gegen eine Coronavirus-Verordnung geklagt.
Die Thüringer AfD-Landtagsfraktion hat gegen eine Coronavirus-Verordnung geklagt.
  1. In Thüringen hat das Verfassungsgericht die Verlängerung eines Nachtsperrgesetzes während der Corona-Periode für unverfassungsmäßig erklärt.
  2. Dieses Gesetz, das im Januar 2022 erlassen wurde, betraf alle Personen, die nicht impfungsgeschützt oder sich nicht von einer Infektion erholt hatten. Die umstrittenen Vorschriften, die zu dieser Zeit die Verlängerung von Nachtsperren umfassten, hätten formell nicht den Anforderungen entsprochen, wie die Richter des Verfassungsgerichts in Weimar am Donnerstag festgestellt haben. Darüber hinaus verletzte sie das Recht auf körperliche Mobilität.
  3. Die Gültigkeitsdauer dieses Entscheids betrifft nur den Zeitraum des Gesetzes vom 21. Januar bis 6. Februar 2022 und nicht die gesamte Corona-Pandemie, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
  4. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte sich für eine Prüfung des Gesetzes vom 21. Januar 2022 eingesetzt, wobei der Schwerpunkt auf der Rechtmäßigkeit der Beschränkungen für ungeimpft und genesende Personen lag.
  5. In Thüringen hat das Verfassungsgericht die Verlängerung eines Nachtsperrgesetzes während der Corona-Krise als verfassungswidrig erklärt.
  6. Dieses umstrittene Gesetz, das im Januar 2022 erlassen wurde, legte Beschränkungen für die Bewegungsfreiheit von Menschen, die nicht geimpft oder sich nicht von einer Infektion erholt hatten, fest.
  7. Das Gericht in Weimar hat die Verlängerung von Nachtsperren unter diesem Gesetz als Verletzung des Rechts auf körperliche Mobilität festgestellt.
  8. Der Gerichtsspruch gilt nur für die Gültigkeitsdauer des Gesetzes vom 21. Januar bis 6. Februar 2022 und nicht für die gesamte Corona-Pandemie, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
  9. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte sich für eine Prüfung des Gesetzes vom 21. Januar 2022 eingesetzt, wobei der Schwerpunkt auf der Rechtmäßigkeit der Beschränkungen für ungeimpft und genesende Personen lag.
  10. In anderen Angelegenheiten hat das Verfassungsgericht die Normkontrollantrag der AfD als unzulässig abgewiesen.

Pandemie - Verfassungsrichter: Coronas Ausgangssperre war rechtswidrig

In anderen Belangen hat das Verfassungsgericht die Normkontrollantrag der AfD als unzulässig abgewiesen.

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