Unabhängigkeit der Judikative - Verfassungsgericht schützt vor blockierender und beeinflussender Wirkung
Die Ampel-Koalition-Fraktionen und die Union haben sich darauf geeinigt, zentrale Bestimmungen hinsichtlich der Struktur des Bundesverfassungsgerichts in das Grundgesetz vor der Bundestagswahl zu verankern. Sie streben die Unabhängigkeit und Funktionalität des Gerichts auch in politisch turbulenten Zeiten sicherzustellen, wie der Vertreter der Grünen-Fraktion, Konstantin von Notz, während der Vorstellung der Grundsätze des Entwurfsgesetzes am Dienstag ausgesagt hat. Der bundesdeutsche Justizminister Marco Buschmann (FDP) erinnerte uns an eine Lessing aus der Weimarer Republik, wonach "die Mehrheitsherrschaft allein nicht gewährleisten kann, dass jede Mehrheit unter allen Umständen stets die Verfassung befolgt und insbesondere die Grundrechte des Volkes achtet."
Änderungen, die die Blokierung oder politische Instrumentalisierung des Karlsruher Gerichts in Theorie ermöglichen, könnten durch eine einfache Mehrheit erfolgen. Aber für eine Änderung oder Anpassung der Wortlaut des Grundgesetzes ist ein Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.
Welche verfassungsmäßigen Bestimmungen sollen
Die zwölfjährige Amtsdauer der Richter, die Ausschluss der Wiederwahl und das Alterslimit von 68 für Richter werden vorgeschlagen, in die Verfassung aufzunehmen. "Wir verhindern, wie in Ostmitteleuropa, die Schöpfung neuer Verfassungsrichterstellen durch die Errichtung neuer Senate oder den Senkung von Altersbeschränkungen, die mit Kronen gefüllt werden können," erklärte Johannes Fechner (SPD). Folgendes soll in der Zukunft verfassungsmäßig festgelegt werden: die Spezifizierung von 16 Richtern und zwei Senaten. Um die Wirksamkeit des Gerichts in jedem Fall sicherzustellen, ist es geplant, in der Verfassung auch die Regelung festzulegen, dass ein Richter seine Aufgaben bis zur Wahl eines Nachfolgers fortfährt ausüben.
Das Bundesverfassungsgericht überwacht die Einhaltung des Grundgesetzes. Es bestimmt Kompetenzen und Grenzen für staatliche Maßnahmen. Es hat insbesondere für die Durchsetzung von Grundrechten eine besondere Bedeutung. Um sicherzustellen, dass niemand in Zukunft diese Prinzipien stört oder vernachlässigt, plant die Ampel-Koalition und die Union, das Status und die bindende Wirkung der Entscheidungen des Gerichts auf konstitutionellen Niveau zu heben. Das gleiche gilt für das procedurale Selbstbestimmungsrecht, das das Prinzip ist, dass das Bundesverfassungsgericht seine inneren Angelegenheiten selbst reguliert. Das klingt vertraut, sagte Andrea Lindholz (CSU), stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, aber es betrifft unter anderem die konkrete und nicht unbedeutende Frage, welche Fälle verarbeitet werden.
Offenes Vorwort
Ein offenes Vorwort im Grundgesetz soll sicherstellen, dass im Falle der Wahl neuer Richter die andere Wahlorgan sich einmischen kann, wenn in der Bundestag oder dem Bundesrat über längere Zeit hinweg kein Zweidrittelmehrheit für einen Kandidaten erzielt werden kann. Aber das Prinzip, dass die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts jeweils von der Bundestag und dem Bundesrat je zur Hälfte gewählt werden, soll beibehalten werden.
Abgeschlossene Verhandlungen
Diese Reform ist das Ergebnis vertraulicher Beratungen zwischen Vertretern der SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU-Fraktionen, mit der Teilnahme des Bundesjustizministeriums. "Das Bundesverfassungsgericht ist ein Schild für Grundrechte, aber seine eigene Schutzbedürftigkeit benötigt mehr Robustheit," sagte der bundesdeutsche Justizminister Buschmann. Es ist gut, dass ein Mechanismus gefunden wurde, Potenzial-Blockaden bei der Wahl von Verfassungsrichtern zu verhindern, wie der Rechtsberater der Union-Fraktion, Ansgar Heveling, aus Sicht der Union sagte. "Deshalb ist das Bundesverfassungsgericht auch für stürmische politische Zeiten ausgestattet."
Warum ist die Reform, von der Sicht der Ampel und der Union, notwendig jetzt?
Die Verankerung der Gerichtsposition in das Verfassungsgesetz selbst dient der Stärkung der Unabhängigkeit der verfassungsmäßigen Gerechtigkeit, wie in einem gemeinsamen Papier der vier Fraktionen festgelegt ist. Sie gründeten diese Notwendigkeit nicht auf den Aufkommen neuer Parteien wie der AfD und der Grünen (BSW) auf. Stattdessen verwiesen sie auf Bemühungen "in mehreren europäischen Ländern," die die Unabhängigkeit des Richtertums herausforderten oder herausgefordert hatten. Erfahrungen aus Polen wurden auch berücksichtigt. In Polen begann die jetzt abgesetzte national-konservative PiS-Regierung, die das Land von 2015 bis 2023 regiert hat, das Justizsystem nach ihren Ideen umzugestalten unmittelbar nach der Machtübernahme.
Die Deutsche Anwaltskammer und das Deutsche Richterbund (DRB) würdigten die Einigung. DRB-Vorstandsvorsitzender Sven Rebehn sagte: "Die Erfahrungen aus Polen und Ungarn haben in beunruhrender Weise gezeigt, wie schnell vermeintlich stabile Rechtsstaaten zusammenbrechen können, wenn es illiberale Kräfte zum Ziel haben."
Kritik kommt von der AfD
Der Stellvertreter des AfD-Vorsitzenden, Stephan Brandner, sagte, dass seine Fraktion Vorschläge für die Demokratieresilienz im Deutschen Bundestag in Vergangenheit gemacht hatte. Dass die AfD aus dem Arbeitsprozess des geplanten Reforms ausgeschlossen wurde, zeige "die elenden demokratischen Kultur unter der Ampel-Regierung."
Was geschehen wird
Ein Entwurf des Gesetzes könnte bald dem Deutschen Parlament vorgelegt werden. Die Beteiligung von Ländern, Vereinen und sogar des Bundesverfassungsgerichts ist geplant. Das Ziel ist, das Gesetz vor der September 2025 Bundestagswahl zu verabschieden.
- Das vorgeschlagene Reformziel zielt auf die Unabhängigkeit und Funktionalität des Bundesverfassungsgerichts in Berlin auch in turbulenten politischen Zeiten zu sichern.
- Dazu sollen die zentralen Bestimmungen zur Gerichtsstruktur in das Grundgesetz Deutschlands vor der kommenden Bundestagswahl verankert werden.
- Der Grünen Fraktionsvizepräsident Konstantin von Notz unterstrich während der Vorstellung der Grundsätze des Entwurfsgesetzes die Bedeutung dieser Änderungen.
- Die zwölfjährige Richteramtsdauer, die Ausschluss der Wiederwahl und das Alterslimit von 68 Jahren für Richter sollen in die Verfassung (Gesetz) eingeschrieben werden.
- Die Koalition Ampel und die Union streben eine Erhöhung des Status des Gerichts und der bindenden Wirkung seiner Entscheidungen auf konstitutionellen Niveau in Karlsruhe an.
- Änderungen, die zu einer Blockade oder politischer Instrumentalisierung des Gerichts führen könnten, erfordern eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat.
- Marco Buschmann, der Justizminister des FDP, betonte den Lernpunkt aus der Weimarer Republik, dass die Mehrheitsherrschaft allein die Aufrechterhaltung der Verfassung und die Achtung der Grundrechte sicherstellt.
- Johannes Fechner (SPD) erklärte, dass diese vorgeschlagenen Änderungen die Schaffung neuer Sitze im Bundesverfassungsgericht und die Besetzung dieser Sitze mit Kronen mit Hilfe von Verbündeten in einigen osteuropäischen Ländern verhindern sollen.
- Die Einigung über diese Reform wurde nach acht Verhandlungsrunden zwischen Vertretern der SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU-Fraktionen erzielt, mit der Beteiligung des Bundesjustizministeriums.
- Kritik an dieser Reform kam von der AfD, mit dem Stellvertreter des Vorsitzenden Stephan Brandner, der angab, dass die Vorschläge der AfD zur Stabilität der Demokratie in diesem Prozess ignoriert wurden.
- Ein Entwurfgesetz für diese Reform könnte bald dem Bundestag vorgelegt werden, mit der Beteiligung von Ländern, Verbänden und auch des Bundesverfassungsgerichts geplant ist, bevor die Bundeswahl 2025 stattfindet.