Grundgesetz oder Fundamentalgesetz - Verfassungsänderung zum Schutz von LGBTQ-Personen von Lehmann gefordert.
Sven Lehmann, Vertreter der Bundesregierung für die LGBTQ+-Gemeinschaft, fordert eine Aktualisierung der deutschen Verfassung, um die Rechte von LGBTQ+-Personen in Deutschland zu sichern. Der Grünen-Mitgliedskreis betonte am 30. Jahrestag der Entkriminalisierung der Homosexualität in Deutschland die Bedeutung des Hinzufügens ausdrücklicher Schutzvorrichtungen für diese Gruppe.
Artikel 3 der Verfassung verbietet Diskriminierung aufgrund von Faktoren wie Geschlecht, Herkunft und Religion. Allerdings ist die sexuelle Identität noch nicht als geschütztes Merkmal anerkannt. Lehmann betonte, dass diese Änderung unerlässlich ist, um die bisherigen Erfolge wie gleichgeschlechtliche Ehe zu schützen, die zurückgenommen werden können. Er unterstrich auch die Bedeutung eines erhöhten Schutzes für queere Menschen in der Beleuchtung der wachsenden Bedrohungen durch rechtsextreme und religiöse Fundamentalisten.
Am 11. Juni 1994 endete Artikel 175 des Strafgesetzbuches, der Homosexualität seit 1871 verfolgt und die Diskriminierung von Schwulen für Jahrzehnte auslöste. Dieser Artikel wurde erst 1994 vollständig aufgehoben, wobei beide homosexuellen und heterosexuellen Aktionen über einen bestimmten Altersgrenze erlaubt waren.
Lehmann hervorhob die Bedeutung mehrfach, warum Artikel 175 so lange bestehen konnte, obwohl Menschenrechte verletzt wurden.
Die Koalitionsvereinbarung beinhaltet Pläne, die sexuelle Identität zu Artikel 3 als neues Diskriminierungskriterium hinzuzufügen. Es wird jedoch nicht leicht, dies zu erreichen - zwei Drittel der Stimmen im Bundestag und Bundesrat sind notwendig, um eine Verfassungsänderung zu genehmigen.
Lehmann feierte die Zeichen der Unterstützung von CDU-geführten Landesregierungen, einschließlich der Regierung von Kai Wegner in Berlin, und forderte den CDU-Chef, Friedrich Merz, und die Union-Fraktion im Bundestag auf, diese Vision zu unterstützen.