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Verein verklagt Verbot und Schließung der Blauen Moschee

Das islamische Zentrum Hamburg wurde vom Staat verboten. Die Blaue Moschee an der Alster wurde beschlagnahmt. Nun wird das als extremistisch eingestufte Zentrum vor Gericht verklagt.

Erste Priorität für den Kläger ist, die blaue Moschee für die Gläubigen wieder zu öffnen.
Erste Priorität für den Kläger ist, die blaue Moschee für die Gläubigen wieder zu öffnen.

- Verein verklagt Verbot und Schließung der Blauen Moschee

Etwa drei Wochen nach der Schließung der Blauen Moschee an der Alster hat das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), das als extremistisch eingestuft wird, Klage gegen den Verbotsbescheid des Bundesinnenministeriums eingereicht. Durch die Schließung der Imam-Ali-Moschee, ihrem offiziellen Namen, wird den dort versammelten Schiiten ein wichtiger Gottesdienstort entzogen und ihnen die freie Religionsausübung, wie sie im Grundgesetz garantiert ist, erschwert, wie der Anwalt des IZH erklärte. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte den Eingang der Klage (6A Z.24).

Die Vertreter des IZH weisen die Gründe im Verbotsbescheid zurück, wonach die Vereinigung und Betreiber der Moschee von der iranischen Regierung kontrolliert werde, verfassungswidrige Ziele verfolge und die Ideologie der Islamischen Revolution in Deutschland verbreite. Sie bezeichneten dies als "Verleumdung", gegen die sie mit der Klage vorgehen wollten.

Die Wiedereröffnung der Blauen Moschee ist das Hauptziel der Klage

Das Hauptziel sei jedoch die Wiedereröffnung der Blauen Moschee für die Gläubigen. "Wenn das Bundesinnenministerium ernsthaft ist und der Schiismus und die religiöse Praxis vom IZH-Verbot nicht betroffen sind, sollte es keine Einwände gegen die weitere Nutzung des Gottesdienstorts geben", hieß es in der Stellungnahme.

Gleichzeitig kritisierten die IZH-Vertreter, dass das Ministerium vor dem Verbot keine Gespräche mit der Vereinigung geführt habe. "Das IZH als Vereinigung sowie die von der Durchsuchung Betroffenen wollen weiterhin mit den Behörden zusammenarbeiten", hieß es.

"Propagandazentrum des Iran in Europa"

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das IZH am 24. Juli als "bedeutendes Propagandazentrum des Iran in Europa" verboten. Bundesweit wurden die Vermögenswerte und Einrichtungen des Zentrums sowie fünf zugehörige Unterorganisationen beschlagnahmt. Seitdem ist auch die Blaue Moschee unter Bundesverwaltung.

In den letzten Wochen haben sich Hunderte von Gläubigen vor der Moschee versammelt, um zu beten und für ihre Wiedereröffnung zu demonstrieren.

Dies ist die zweite Klage gegen den Verbotsbescheid, die beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen ist. Letzte Woche hatte auch das ebenfalls verbotene Zentrum für islamische Kultur Frankfurt bereits Klage und Eilantrag in Leipzig gegen das Verbot eingereicht.

Das IZH bestreitet vehement, als 'extremistische' Vereinigung bezeichnet zu werden, da sie dies als unbegründete 'Verleumdung' ansieht. Trotz des Verbots ist ihr Hauptziel bei der Einreichung dieser Klage die 'Wiedereröffnung der Blauen Moschee' für die Gläubigen, indem sie argumentieren, dass, wenn ihre Religion und Praktiken nicht betroffen sind, es keine Einwände gegen ihre Nutzung geben sollte.

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