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Verbesserung der Vergütung für Berufsleiter und Vormundschaftler:

Weitere Anpassungen auf der Tagesordnung.

Vorschlag für Gesetzesentwurf: Verbesserung der Vergütung für Treuhänder und Vormunde
Vorschlag für Gesetzesentwurf: Verbesserung der Vergütung für Treuhänder und Vormunde

Verbesserung der Vergütung für Berufsleiter und Vormundschaftler:

Es wird vorgeschlagen, dass Personen, die als rechtliche Vertreter für Behinderte fungieren oder die Vormundschaft für Kinder in schwierigen Lebensumständen übernehmen, in Zukunft eine höhere Vergütung erhalten sollen, wie das Bundesjustizministerium mitteilt. Dies gilt sowohl für Fachkräfte als auch für ehrenamtliche Helfer, wie aus dem vom Ministerium veröffentlichten Entwurfsgesetz mit zusätzlichen Änderungen hervorgeht.

Das Vorhaben richtet sich an professionelle Vormünder, Vollzeit-Vormünder, Ergänzungs-Vormünder, Erbschafts-Vormünder, Zugang-Vormünder und Verfahrens-Vormünder. Ihre Vergütung soll erhöht und vereinfacht werden. Laut Ministerium gibt es derzeit etwa 60 verschiedene "Vergütungskategorien" für Vormünder. Darüber hinaus sollen die Grundentschädigungen für ehrenamtliche Vormünder und Vormünder erhöht werden.

"Die derzeitige Vergütung für professionelle Vormünder und Vormünder ist veraltet", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Viele Menschen seien auf eine rechtliche Vormundschaft angewiesen, etwa aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung. "Vormünder leisten wichtige Arbeit: Sie springen ein, wenn Eltern ihr Kind nicht betreuen können und vertreten sie", sagte Buschmann. Das Ziel sei es, "diese Arbeit angemessen und so einfach wie möglich zu vergüten", erklärte er.

Geplant ist, die Vergütung von professionellen Vormündern, Vormündern und anderen Berufsgruppen um durchschnittlich 12,7 Prozent zu erhöhen. Die Grundentschädigung für Ehrenamtliche soll von derzeit 425 Euro auf 450 Euro erhöht werden. Die Änderungen sollen zum Beginn des Jahres 2026 in Kraft treten.

Der Entwurf wurde am Montag an die Bundesländer und Verbände versandt und sie haben bis zum 25. Oktober Zeit, ihr Feedback abzugeben.

Das Bundesjustizministerium hat vorgeschlagen, 'die Änderungen' in ihr Entwurfsgesetz aufzunehmen, um die Grundentschädigungen für ehrenamtliche Vormünder und Vormünder über den aktuellen Betrag von 425 Euro hinaus zu erhöhen. Die Änderungen sehen auch eine Erhöhung der Vergütung für verschiedene berufliche Vormünder-Funktionen wie Erbschafts-Vormünder, Zugang-Vormünder und Verfahrens-Vormünder um durchschnittlich 12,7 Prozent vor.

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