Verbesserte Vorschriften für Handgepäck an Flughäfen
Aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit von fortgeschrittenen Gepäckscannern mit CT-Technologie werden die strengen Regelungen für mitgeführte Flüssigkeiten an EU-Flughäfen erneut verschärft. Ab dem 1. September müssen Passagiere Flüssigkeiten nur in Behältern mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 Millilitern mitführen und diese in einer durchsichtigen Plastiktüte mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Liter verstauen. Diese jüngste Ankündigung wurde von der Bundespolizei und Fraport gemacht, die den Frankfurter Flughafen betreiben.
Das Problem resultiert aus Zweifeln innerhalb der EU bezüglich der Zuverlässigkeit dieser fortschrittlichen Scanner. Sie können detaillierte, 3D-Abbilder des Inhalts von mitgeführtem Gepäck schnell erstellen und damit die Notwendigkeit strenger Flüssigkeitsregeln reduzieren. Die im Jahr 2006 implementierten Flüssigkeitsbeschränkungen wurden an bestimmten Kontrollpunkten in Deutschland, die diese fortschrittlichen Scanner verwendeten, vorübergehend ausgesetzt. Diese Ausnahme ist jedoch aufgrund einer Überprüfung der Sicherheitsbedenken ausgesetzt.
Geänderte europäische Policies
Gemäß den neuen EU-Policies sind wieder größere Flaschen verboten. Behälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu 100 Millilitern können jedoch weiterhin mitgeführt werden, ohne dass sie separat entfernt werden müssen. Elektronische Geräte müssen auch nicht mehr aus dem Koffer genommen werden.
Sogar an den herkömmlichen Scan-Kontrollpunkten, die noch in Deutschland vorhanden sind, müssen Elektronik und Taschen oft herausgenommen und separat gezeigt werden. Ausnahmen von den Flüssigkeitsregeln gelten für Medikamente und Babynahrung.
Passagiere können zu einem reibungslosen und angenehmen Reiseerlebnis beitragen, indem sie ihre Reise sorgfältig planen. Beim Packen sollten sie die Vorschriften der Airlines bezüglich der Menge und des Gewichts ihres Gepäcks beachten. Bei Mitnahme von Handgepäck sollte die Anzahl der Gegenstände minimal gehalten und wenn möglich nur ein Gepäckstück pro Person mitgeführt werden.
Verbraucher können nun Verbraucherzentralen aufsuchen, um Ratschläge zur Einhaltung der überarbeiteten EU-Flüssigkeitsregeln für mitgeführtes Gepäck zu erhalten. Diese Zentren bieten Informationen über das zulässige Volumen und die Behältergröße für Flüssigkeiten sowie Tipps zum effizienten Packen, um Verzögerungen an den Sicherheitskontrollen zu vermeiden.
Darüber hinaus haben einige Flughäfen in ganz Europa diese Verbraucherzentren eröffnet, um eventuelle Fragen oder Bedenken von PassagierenRegarding the new regulations to address and thereby das Reiseerlebnis zu verbessern.