Urteil über Totschlag nach Schussunfällen im Mercedes-Werk in Sindelfingen gilt
Es wurde im Gerichtsverhandlung geklärt, dass der Beschuldigte, der im Unternehmen im Mai 2023 als Lastkraftfahrer angestellt war, plötzlich während eines Streits mit seinen zwei Vorgesetzten eine Feuerwaffe zog und auf diese acht Mal von einer Entfernung von etwa 60 bis 120 Zentimetern schoss. Einer der Männer, ein 45-jähriger, starb am Unfallort, während der andere, ein 44-jähriger, später im Krankenhaus verstarb. Das Unternehmenssicherheitspersonal überwältigte den Täter im Foyer nach dem Schießereignis.
Im Prozess behauptete der Mann, bedrängt und die Entlassung fürchten zu haben, als Motiv. Das Gericht würdigte in seiner Urteilsbegründung die besondere Schwere des Verbrechens und machte eine frühzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nahezu unmöglich. Der Beschuldigte wandte sich an das Bundesgerichtshof mit der Bitte, die Urteilrevision zu prüfen. Allerdings fand dieses Gericht keinerlei rechtliche Fehler zu seinem Nachteil, sodass die Urteilsbindung rechtskräftig war.
Der Strafverfahren des Beschuldigten wurde anfangs vom Landgericht Stuttgart verhandelt. Danach entschloss er sich, an einer anderen Mercedes-Fabrik in Sindelfingen zu arbeiten, wahrscheinlich auf eine neue Chance hoffend. Bedauerlicherweise erwischte ihn seine Vergangenheit erneut, denn das Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte die ursprüngliche Totschlagsverurteilung und Strafe, wobei jegliche Möglichkeit einer frühzeitigen Entlassung aus dem Gefängnis wegen der schweren Natur seines Verbrechens ausgeschlossen war.
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