- Urteil über den Fall Coronamask: Richter steht im November der Strafe gegenüber
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird am 20. November (Az.: 2 StR 54/24) über die Berufung in einem Fall eines Richters aus Weimar urteilen, der wegen richterlichen Fehlverhaltens verurteilt wurde, nachdem er über die Maskenpflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus entschieden hatte. Der Richter wurde beschuldigt, seine Entscheidung subjektiv getroffen zu haben und seine Neutralität nicht gewahrt zu haben. Er hatte versucht, die Maskenpflicht an zwei Schulen in Weimar abzuschaffen. Obwohl seine ursprüngliche Entscheidung später aufgrund mangelnder Befugnis aufgehoben wurde, wurde der Richter im August 2023 vom Landgericht Erfurt wegen richterlichen Fehlverhaltens zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.
Der Richter stand zunächst vor dem Landgericht Erfurt, das unter dem Gericht erster Instanz steht. Die Berufungen gegen die zweijährige Bewährungsstrafe werden beim Gericht erster Instanz verhandelt.