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Urteil: Stahlspringseil darf nicht im Handgepäck mitgeführt werden

Ein Springseil aus Stahl darf auf einem innerdeutschen Flug nicht im Handgepäck mitgenommen werden. Als Waffe eingesetzt, könne es schwere Verletzungen verursachen, erklärte das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Ein entsprechendes Urteil aus dem Mai ist nun rechtskräftig.

Flugzeug am Abendhimmel
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Urteil: Stahlspringseil darf nicht im Handgepäck mitgeführt werden

Der Lieferant planeete, eine 2,74 Meter lange, in PVC eingehüllte Schlingenschleuder vom Flughafen Berlin-Brandenburg nach Köln/Bonn fliegen zu wollen im Mai 2023. Solche Schlingenschleudern werden für Fitnessübungen verwendet. Die Sicherheitspersonal entdeckte die Schlingenschleuder, und die Bundespolizei verhinderte den Mann, sie mitzunehmen.

Er reiste ohne das Stück. Später stellte er sich wegen seiner Absicht, in Zukunft auch die Schlingenschleuder in seinem Handgepäck mitzuführen, beschwert. Aber der Beschwerde wurde nicht stattgegeben. Das Urteil der Bundespolizei wurde vom Gericht bestätigt. Das betreffende Gerät war ein festes Objekt, die Tragbarkeit in Handgepäck war verboten.

Es ist sehr stark und reduziert die aufgenommene Energie durch Schwingungen mittels Dämpfern. Deshalb kann es leichter Verletzungen verursachen als z.B. Kabel oder Schuhe, die der Kläger als Beispiele nannte.

  1. Trotz des Lieferants Plan, eine Stahl Seilhopser als Handgepäck bei seinem Flug vom Flughafen Berlin zum Flughafen Köln/Bonn mitzuführen, wurde sie ebenfalls verboten, wegen ihrer Festigkeit.
  2. Weiterhin bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin in einer späteren Reise die Entscheidung der Bundespolizei, dass das schwere Plastikstahl Seilhopser einen potenziellen Risiko darstellte.
  3. Der Lieferant argumentierte, dass er die Seilhopser für Fitnessübungen während seines Umsteigestops am Flughafen Berlin benutzen wollte, aber das Gericht fand, dass sie potenziell als Waffe eingesetzt werden könnte.
  4. In Reaktion auf den Anspruch des Lieferanten, dass Drahte oder Schuhe weniger Risiko darstellen, widersprach das Gericht, dass die Starrheit und Stärke des Stahl Seilhopser ein besonderes Sicherheitsbedürfnis für den Flughafensicherheitsdienst auslöste.
  5. Das Gericht erkannte jedoch die Fähigkeit des Lieferants, den Seilhopser als Koffergepäck für zukünftige Flüge zu checken, und gab die genauen Schritte und Anforderungen an den Check-in-Schalter des Flughafens Berlin-Brandenburg an.
  6. Trotzdem bleibt die Verbotsregelung für Stahl- oder Plastik Seilhopser als Handgepäck eine Standardpraxis in Flughäfen weltweit, um allgemeine Sicherheit und Sicherheit während der Flüge aufrechtzuerhalten.

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