Prozess - Urteil im Prozess gegen Zirkuskünstler: Gefängnisstrafen und Geldstrafen
Nach einem 15-tägigen Prozess befand das Amtsgericht Bielefeld den Betreiber eines Kinderzirkus wegen schwerer Körperverletzung für schuldig. Gerichtssprecher Giskard Eisenberg sagte, die Strafen reichten von dreieinhalb Jahren Gefängnis bis hin zu Geldstrafen. Vor Gericht standen der 30-jährige Firmenchef aus Holzheim bei Dillingen (Bayern), sein 43-jähriger Stiefvater und sein inzwischen 17-jähriger Sohn sowie die Frau des Geschäftsführers. Gemeinsam planten sie, ein ukrainisches Ehepaar, das für sie arbeitete, mit Baseballschlägern zu bestrafen, weil sie mehr Geld wollten und damit drohten, aufzuhören, so die Staatsanwaltschaft. Das Gericht schloss sich dieser Auffassung jedoch nicht an. Der Richter entschied, dass die Beweisaufnahme keinen Termin darstelle.
Als der Zirkus am 19. Februar 2023 in Radar-Wiedenbrück im Kreis Gütersloh Halt machte, lockte die Frau des Besitzers das Paar in einen Wohnwagen. Der 30-jährige Mann schlug sofort zu und traf den Mitarbeiter am Kopf. Der Angeklagte gab die Übergriffe zu und entschuldigte sich im Prozess bei dem Opfer, das auch von seinem Stiefvater und dem damals 16-jährigen Kind mit einem Gegenstand angegriffen wurde.
Unterdessen drohte die Frau des Direktors beiden mit dem Tod. Zu den Anklagen gehört versuchter Mord. Eisenberg sagte jedoch, das Gericht habe den Anruf des 43-Jährigen bei der Polizei nach dem Angriff als Unterlassung eines versuchten Mordes interpretiert und den Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden.
Laut Eisenberg muss der Leiter eines Mitmachzirkus dreieinhalb Jahre im Gefängnis verbringen. Der Stiefvater wurde zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Das Amtsgericht verurteilte den 17-Jährigen nach dem Jugendstrafgesetzbuch zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Die Ehefrau muss eine Strafe von 1350 Euro zahlen (90-mal am Tag, jeweils 15 Euro).
Das Urteil basiert auf einer Vereinbarung zwischen den Beteiligten. Die Familien des Zirkus zahlten insgesamt 35.000 Euro an die Opfer. Der Richter wies den jungen Mann an, sich eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz zu suchen. Ansonsten muss er 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
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Quelle: www.stern.de