Urteil gegen Thüringer AfD-Politiker wegen Misshandlung harmloser Personen bestätigt
Als Polizist hat Czuppon 2019 Anklage gegen zwei Personen erhoben, sie mit Beleidigung und Lügefabrikation bezichtigt und nach seiner Wahl in den Thüringer Landtag für die AfD vorgeworfen hat. Danach soll er sich in rechtlichen Verfahren gefunden haben, wegen seiner Anzeige. Vorher war gegen Czuppon selbst Anzeige wegen des Tragens eines Thor Steinar-Shirts, oft in rechtsextremen Gruppen gesehen, bei einer Gedenkveranstaltung in Buchenwald gestellt worden.
Allerdings hat seitdem das Erste Senat des Thüringer Oberlandesgerichts beide Anzeigen der Angeklagten und des Anklageverfahrens gegen den Spruch des Landgerichts in diesem Fall als unbegründet abgewiesen. Das Landgericht hatte zuvor die Entscheidung des Erfurter Schöffengerichts bestätigt und ihre Anzeigen abgewiesen.
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