Unterhaltszahlungen absetzen: So sparen Sie Steuern
Ex-Partner, Verwandte oder Eltern: Man kann Teil des von Anderen gegebenen Geldes, das als Unterhalt gezahlt wird, wieder einbehalten. Hier's wie man Unterhaltleistungen in den Steuererklärungen angemeldet.
Wenn sich Menschen über Unterhalt denken, denken die meisten sofort an ihre Ex-Partner. Aber das ist nur eine Seite der Münze.
"Es ist sinnvoll, das Thema Unterhalt und Unterstützung für nahe Verwandte in die Steuererklärung mit einzubehalten," sagt Isabell Pohlmann von der Stiftung Warentest.
Viele Situationen sind denkbar: Zum Beispiel, wenn eine Tochter etwas zur Mutterrenten beiträgt. Oder wenn ein erwachsener Sohn bei seinen Eltern für einige Monate lebt. In solchen Fällen kann es wert sein, diese Zahlungen der Finanzbehörde anzuzeigen.
Für wen kann ich Unterhalt anmelden?
Neben Unterhalt für Ex-Partner kann Unterhalt an Verwandte in der direkten Linie angefordert werden. Zum Beispiel an Kinder und Enkel oder an Eltern und Enkel. "Für Personen, für die Kindergeld gezahlt wird, kann kein Unterhalt angefordert werden," sagt Alfred Buchholz, Berater des Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH).
Unter bestimmten Bedingungen kann die Finanzbehörde Zahlungen an andere Verwandte, wie beispielsweise Geschwistern, als steuermindernd anerkennen, wenn sie in Not sind. Die Finanzbehörde prüft die wirtschaftlichen Beziehungen sehr genau. Unterhaltzahlungen an Flüchtlinge sind nicht steuerabzugsfähig.
Wie viel Unterhalt kann ich steuerabzugsfähig anmelden?
Die Finanzbehörde erkennt monetäre und nicht monetäre Leistungen bis zum Betrag des Steuerfreibetrags an. Das ist 10.908 Euro pro Jahr für 2023 oder 11.604 Euro für 2024. Alles, was im Unterhalt in diesem Betrag geleistet wird, kann prinzipiell angemeldet werden. Zusätzlich können Grundbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung angesprochen werden, wenn der Zahler diese übernommen hat.
Wichtig: Die Person, die Unterhalt erhält oder Unterhalt zahlt, muss wirklich in Not sein. Kindergeld darf nicht mehr fließen. Unterhaltempfänger sind anfangs verpflichtet, ihr Eigenleben zu verdienen. Sollte diese Verpflichtung verletzt werden, kann die Finanzbehörde unter bestimmten Umständen Unterhaltzahlungen nicht anerkennen.
Hat die Empfängerin oder der Empfänger eigene Einkünfte - z.B. in Form von Rente, Gehalt, BAfoG oder Sozialhilfe -? Die Finanzbehörde muss über dies informiert werden. "Die Einkünfte und Leistungen der Person, die Unterhalt erhält, reduzieren den steuerabzugsfähigen Unterhalt," sagt Buchholz - mindestens, wenn bestimmte steuerabzugsfähige Ausgaben überschritten werden.
Können natürliche Vermögenswerte statt Geldes als Unterhalt in Betracht gezogen werden?
Ja. In diesem Fall können Eltern den vollständigen Steuerfreibetrag, also die maximale Beitrag von 10.908 Euro (2023) oder 11.604 Euro (2024) steuerabzugsfähig anmelden. Und das ohne Beweis von speziellen Ausgaben zu liefern. "Sie müssen diesen Höchstbetrag umrechnen, wenn Ihr Kind nur für einige Monate bei Ihnen lebt," sagt Buchholz. Dazu wird der Höchstbetrag zuerst durch 12 geteilt und dann mit der Anzahl der Monate, die das Kind bei den Eltern gelebt hat, multipliziert.
Und das gleiche gilt natürlich hier: Die Einkünfte und Leistungen der Person, die Unterhalt erhält, werden vom höchstmöglichen steuerabzugsfähigen Betrag abgezogen.
Beispiel: Ein 26-jähriger Schüler verdient 325 Euro monatlich von einer Mini-Job im Jahr 2023, was 3900 Euro im Jahr beträgt. Sie sind 3276 Euro über dem steuerbefreiten Einkommen von 624 Euro. Zusätzlich können 180 Euro abgesetzt werden, weil die steuerbaren Einkünfte aus Leistungen mit einberechnet werden. Das bleibt 3096 Euro. Dieser Betrag muss dann von dem höchstmöglichen steuerabzugsfähigen Betrag abgezogen werden: Für 2023 konnten die Eltern deshalb 7812 Euro Unterhalt anmelden, für 2024 8508 Euro.
Und wie werden Unterhaltzahlungen an Ex-Partner abgesetzt - das Realsplitting?
Bei Unterhaltzahlungen an Ex-Partner fließen die Gelder nicht direkt an Verwandte. Deshalb gelten andere Regeln für die Steuerabzugsfähigkeit dieser Unterhaltzahlungen. Ex-Partner können auf Realsplitting setzen - sie müssen darauf einigen.
Alternativ kann der Zahler diese Zahlungen als außergewöhnliche Ausgaben melden. Dafür benötigt er das Einverständnis der Ex-Partnerin, aber in vielen Fällen sind diese Zahlungen nicht vollständig steuerabzugsfähig.
Mit Realsplitting kann der Zahler bis zu 13.805 Euro jährlich in steuerpflichtigen Einkommen veranschlagen. Zusätzlich können Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung in Betracht gezogen werden. Der Vorteil von Realsplitting ist, dass es keine Abzüge gibt, anders als bei außergewöhnlichen Ausgaben - z.B. wenn die Empfängerin eigene Einkünfte hat oder wenn die Zahlungen noch den zulässigen Lastenlimit nicht überschreiten.
"Wenn ich 10.000 Euro Unterhalt zahle, kann ich auch 10.000 Euro in meine Steuererklärung angemeldet bekommen," sagt Buchholz.
Die Empfängerin oder Empfänger müssen die erhaltenen Unterhaltzahlungen als steuerpflichtige Einkünfte angemeldet geben. "Normalerweise ist es vertraglich vereinbart, dass der Zahler die damit verbundene Steuernachteile kompensiert," sagt Buchholz. Es ist sehr häufig in der Scheidungsvereinbarung vereinbart.
Welche Formulare benötige ich für die Steuererklärung?
Für Realspaltung sind Sie verpflichtet, die Sonderabzugserklärung sowie Form U auszufüllen. Mit diesem melden Sie sich für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an die Ex-Partnerin/Ex-Partner und, falls anwendbar, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderabzüge.
"Die andere Partei muss in Form U Abschnitt B der Steuererklärung zustimmen", sagt Isabell Pohlmann. Die Zustimmung ist gültig, solange nicht zurückgenommen.
Familienunterhalte erfassen Sie in der Anlage Unterhalt. Hier vermelden Sie nicht nur die Beträge Ihrer Unterhaltsleistungen und Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, sondern auch das Einkommen der Betreuten, um deren Bedürfnis nachzuweisen.
Die Anlage Unterhalt ist auch erforderlich, wenn Ex-Partner sich nicht auf Realspaltung einigen und Unterhaltsleistungen als Ausnahmeausgaben behauptet werden.
- Müttern und Vätern gleichen Anteil an den Geldbeträgen, die sie für ihre Kinder unterstützen, als Kindergeld wiedererlangen können, denn sie können nicht als Alimente angemeldet werden.
- Stiftung Warentest empfiehlt bei der Füllung von Steuererklärungen Alimente und Unterstützung für nahe Angehörige in Betracht zu ziehen.
- Familien- und Sozialpolitik erstrecken sich auch auf Alimente an Verwandten in direkter Linie, wie Kindern und Enkelkindern, oder Eltern und Großeltern.
- Steuerberater empfehlen Eltern, Unterhaltsleistungen dem Finanzamt anzuzeigen, auch wenn die Zahlungen in Form von nicht monetären Leistungen oder natürlichen Vermögenswerten erfolgen.
- Väter, die Unterhaltsleistungen an Ex-Partnerinnen zahlen, können sich für die steuerabzugsberechtigte Option der Realspaltung entscheiden, falls beide Parteien zustimmen, oder die Unterhaltsleistungen als Ausnahmeausgaben melden.
- Die Steuerfolgen von Alimentenbezahlungen verstehen zu vermitteln, ist von großer Bedeutung, insbesondere für Berater, die Familien bei der Umsetzung von Familienpolitik, Sozialpolitik und Steuerbehördenanforderungen beraten helfen.
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