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Unterhaltskosten des Vermieters: Potenzielle direkte Abzugsfähigkeit?

Eigentümer von vermieteten Wohnungen können ihre Steuerpflicht durch die Deklaration von...
Eigentümer von vermieteten Wohnungen können ihre Steuerpflicht durch die Deklaration von Instandhaltungsausgaben an gemeinschaftlichem Eigentum reduzieren, aber dieser Vorteil gilt nur, wenn die bezeichnete Reserve tatsächlich genutzt wird.

Unterhaltskosten des Vermieters: Potenzielle direkte Abzugsfähigkeit?

Verwalter oder Eigentümer von Immobilien in einer Eigentümergemeinschaft sind verpflichtet, Fonds für zukünftige Reparaturen und Instandhaltung einzurichten. Es ist wichtig, dass Vermieter dies bei der Vermietung ihrer Immobilien berücksichtigen.

Ausgaben, die mit diesen Instandhaltungsfonds in Zusammenhang stehen, können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dies beinhaltet Ausgaben für die Reparatur oder Aufwertung gemeinschaftlicher Einrichtungen wie Außenwände, Dächer und Versorgungsleitungen.

Wie Daniela Karbe-Geßler vom Steuerzahlerbund betont, können diese Ausgaben zum Zeitpunkt der Zahlung aus dem Instandhaltungsfonds als Einkommensteuerabzug geltend gemacht werden. Wenn die Kosten hoch sind oder größere Investitionen erfordern, können Vermieter die Abzüge über die Lebensdauer des Vermögens verteilen.

Laut den Steuerverwaltungsrichtlinien ist jedoch die Einzahlung von Geldern in den Instandhaltungsfonds kein Grund, die Ausgaben als Werbungskosten abzuziehen. Erst wenn diese Gelder für Investitionen verwendet werden, können sie in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Daniela Karbe-Geßler klärt auf, dass ein Steuerabzug für Werbungskosten derzeit nur dann in Betracht kommt, wenn der Hausverwalter Gelder aus dem Instandhaltungsfonds für Reparaturen oder Anschaffungen entnimmt.

Vermieter und Eigentümer sollten die Instandhaltungsfonds regelmäßig überwachen und aktualisieren und diese Aufzeichnungen bei der Einkommensteuererklärung einreichen.

Ein Vermieter hat kürzlich vor dem Finanzgericht Nürnberg (Az. 1 K 866/23) geklagt und argumentiert, dass Einzahlungen in den Instandhaltungsfonds sofort als Werbungskosten bei der Zahlung abziehbar sein sollten, unabhängig von ihrer zukünftigen Verwendung und Steuerklassifizierung. Das Gericht hat jedoch den Abzug in dem Jahr der Zahlung abgelehnt.

Der Vermieter hat Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt, die aufgrund ihrer Tragweite genehmigt wurde. Die zugehörige Aktennummer beim Bundesfinanzhof ist IX R 19/24.

Für andere Vermieter bedeutet dies, dass sie aufgrund dieser Fallnummer einen Aufschub des Verfahrens beantragen können, bis der Bundesfinanzhof eine Entscheidung trifft.

Es ist wichtig zu beachten, dass Instandhaltungsfonds nicht für die Renovierung einzelner Eigentumswohnungen verwendet werden können. Jeder Eigentümer ist für diese Kosten verantwortlich, die ebenfalls als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Der Steuerzahlerbund könnte Aufschluss über die steuerlichen Auswirkungen der Verwendung von Instandhaltungsfondsausgaben für größere Investitionen geben. Vermieter sollten jedoch beachten, dass nur dann, wenn Gelder aus dem Instandhaltungsfonds für Investitionen verwendet werden, sie als Abzug in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können, wie Daniela Karbe-Geßler vom Steuerzahlerbund betont.

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