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Ungenaue Grundsteuerbescheide: Hauseigentümer haben das Recht, ihre Bedenken zu äußern.

Grundstückseigentümer sollen in Ausnahmefällen den Schätzwert ihrer Immobilie anfechten und einen niedrigeren Wert nachweisen können. Das hat der Bundesfinanzhof in München in zwei am Donnerstag veröffentlichten Eilentscheidungen entschieden. Die Verfassungsmäßigkeit des...

Wohngebäude in Dortmund
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Ungenaue Grundsteuerbescheide: Hauseigentümer haben das Recht, ihre Bedenken zu äußern.

Im Jahr 2018 forderte der Bundesverfassungsgericht die Überprüfung der Grundsteuer. Die vorherigen veralteten Grundstückswerte widerspiegelten nicht mehr die tatsächliche Wertigkeit der Grundstücke, was zu einer ungleichen Verteilung der Steuerlast führte.

Um die Steuer neu zu berechnen, wurden neue Grundstückswerte festgelegt. Diese Werte wurden mit einem bestimmten Steuersatz multipliziert, was den Gesamtwert der Grundsteuer ergab. Danach würden jede Gemeinde ihre jeweilige Zuschlagsteuer anwenden, um den endgültigen Steuersatz für die Grundstückseigentümer zu bestimmen. Grundstückseigentümer, die für eine hohe Grundsteuer sorgen, müssen vor dem Festlegen der Werte vorgehen, da es rechtliche Fristen gibt.

Diese Änderung betrifft über 36 Millionen Grundstücke im gesamten Land. Um die Revaluation zu bestätigen, waren verschiedene flache Bewertungen und Gruppierungen erforderlich. Darüber hinaus gibt es verschiedene Methoden, um Grundstücke zu bewerten. Die meisten Bundesländer verwenden das Bundesmodell.

Zwei Antragsteller aus Rheinland-Pfalz erhielten vorläufig eine Unterbrechung der Verwendung der bestimmten Grundstückswerte durch ein vorläufiges Verfügungsverbot am Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Bewertungsregeln "so interpretiert werden müssen, dass Steuerzahler ein niedrigeres Grundstückswert als das typifizierte Grundsteuerwert zeigen können".

Das Bundesverfassungsgericht stimmte dieser Ansicht zu. Steuerzahler müssen das Recht haben, "einen niedrigeren gemeinsamen Wert im Fall einer Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips" zu beweisen. Dies gilt auch dann, wenn der Gesetzgeber dies nicht ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen hat. Im Detail wird das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt, wenn der festgelegte Wert den tatsächlichen Wert um mehr als 40% übersteigt. In solchen Fällen ist es möglich, dass diese Grenze überschritten wurde, laut Gericht. Deshalb dürfen die Antragsteller solche Aussagen machen.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dass "eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuergesetzes nicht mit dieser entscheidet". Dies wird nur in den Hauptverfahren und letztlich durch das Bundesverfassungsgericht getroffen. Die Bundessteuerzahlervereinigung und die Eigentümervereinigung Haus & Grund bestätigten ihre "ernsthaften Bedenken" gegenüber dem neuen Grundsteuergesetz in Berlin.

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