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UN untersucht mutmaßliche Kriegsverbrechen während der Geiselbefreiungsmission

Berichten zufolge kamen bei der Rettungsaktion von vier israelischen Gefangenen im Gazastreifen über 270 Menschen ums Leben. Das UN-Menschenrechtsbüro erhebt schwere Vorwürfe gegen Israel.

Israelische Militäroffiziere in Aktion.
Israelische Militäroffiziere in Aktion.

Region Naher Osten - UN untersucht mutmaßliche Kriegsverbrechen während der Geiselbefreiungsmission

Die Vereinten Nationen für Menschenrechte äußern Besorgnis über mögliche Kriegsverbrechen während Israels Versuch, in Gaza vier Geiseln zu befreien, aufgrund einer hohen Anzahl palästinensischer Opfer.

Das Genf-basierte Büro äußerte seine Schock über die Folgen der israelischen Militäraktion in der Nuseirat-Gegend auf die Zivilbevölkerung. Experten fragen sich, ob das internationale humanitäre Recht befolgt wurde. "Es war entsetzlich, wie diese Operation ablief, da Zivilisten direkt beteiligt waren", erklärte der Sprecher des Menschenrechtsbüros, Jeremy Laurence.

Mögliche Kriegsverbrechen durch Palästinenser

Es könnten auch Kriegsverbrechen durch Palästinenser während dieser Ereignisse begangen worden sein. Dazu gehören die Entführung Geiseln in dicht besiedelten Gebieten, was gefährlich für die Geiseln und palästinensische Zivilisten ist. Nur Gerichte können über diese angeblichen Kriegsverbrechen entscheiden, so Laurence.

Eine der Geiseln erzählte, dass sie während ihrer 240-tägigen Gefangenschaft mehrfach umgesiedelt wurde und bei ihrer Befreiung bei einer Familie wohnte. Dies verstößt gegen das internationale humanitäre Recht, sagte Laurence, aber diese Prinzipien müssen in Rettungsaktionen berücksichtigt werden.

Am 7. Oktober 2023 wurden vier israelische Geiseln in Gaza befreit, nachdem es zu einem Terroranschlag gekommen war. Nach Angaben der Gesundheitsbehörden des Gazastreifens kontrolliert von Hamas wurden über 270 Menschen getötet. Es gab Verdacht, dass israelische Soldaten sich in einem Hilfslastwagen versteckt hatten, während sie die Befreiung durchführten; der Sprecher lehnte es ab, zu kommentieren, da das Büro keine direkte Kenntnis der Vorfälle hatte.

Grundsätze im internationalen humanitären Recht

Der Fokus liegt auf drei Prinzipien, die im internationalen humanitären Recht bei bewaffneten Konflikten gefordert werden:

  1. Das Prinzip der Unterscheidung: die Parteien, die am Konflikt beteiligt sind, sollten stets zwischen der Zivilbevölkerung und zivilen Anlagen, sowie militärischen und militärischen Einrichtungen unterscheiden.
  2. Das Notwendigkeitsprinzip: jegliche Kollateralschäden, wie zivile Opfer oder Zerstörung ziviler Infrastruktur, sollten proportional zu dem militärischen Vorteil sein, der erzielt wurde.
  3. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip: Schäden sollten so weit wie möglich minimiert werden.

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