Trump will die "Nachrichtensperre" abschaffen.
Donald Trump will versuchen, öffentliche Raufereien fortzusetzen: Der ehemalige Präsident hat eine Anfrage gestellt, um die beschränkte Verschwiegenheitsauflage im Fall der New York-Schenkung zu entfernen.
Trump hat in einem Schreiben an den Gerichtshof angefordert, die Einschränkung seiner öffentlichen Äußerungen aufzuheben, die nach seiner Verurteilung im Fall der New York-Schenkung verhängt worden waren. In einem Brief an den Gerichtshof argumentierte sein Anwalt, Todd Blanche, dass "nachdem der Prozess beendet ist, gibt es keine weiteren Bedenken des Staates und des Gerichts, die die Freiheit der Rede des Präsidenten Trump unter dem ersten Zusatzartikel zu beschränken."
Blanche verwies auf Kommentare von Trumps Wahlkonkurrenten, insbesondere Joe Biden, der die Wahlkampagne als "ungekartetes Territorium" mit einem "verurteilten Verbrecher" beschrieben hatte. Trump hatte zuvor die Gag-Anordnung als Angriff auf seine Meinungs- und Redefreiheit bezeichnet. Die Anklage hat auf eine Anfrage nach Kommentar noch nicht reagiert.
Zuvor hatte Trump versucht, einen Gag-Befehl vom Gericht zu erhalten und wurde von Richter Juan Merchan abgelehnt. Die Einschränkung verhinderte, dass Trump über Zeugen oder Mitarbeiter des Falls sprechen konnte. Merchan begründete die Einschränkungen mit Trumps "langer Geschichte von Angriffen auf Zeugen, Ermittler, Ankläger, Richter und andere Personen, die in Verfahren gegen ihn involviert waren". Vorher wurden von Merchan über 10.000 Dollar in Strafen gegen Trump wegen Verstößen gegen die Gag-Anordnung verhängt. Trump hatte die Anordnung durch seine Plattform Truth Social umgangen, um Prozessbeteiligte zu attackieren.
Eine Jury in New York hatte letzte Woche Trump wegen illegaler Wahlkampffinanzierung für schuldig befunden. Die Anklage bezog sich auf gefälschte Unterlagen, die die Zahlungen an die Pornodarstellerin Stormy Daniels verbergen sollten. Das Urteilsdatum ist auf den 11. Juli festgelegt. Trumps Verteidigungsteam hat angekündigt, die Entscheidung anzufechten.