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Trotz des Parkglases machen diese Schädlinge Knödel.

Vermeiden von Strafen oder finanziellen Gebuehren.

Um die Parkscheibe neu zu positionieren, fahren Sie als erstes das Fahrzeug weg. Hinweis: Halten...
Um die Parkscheibe neu zu positionieren, fahren Sie als erstes das Fahrzeug weg. Hinweis: Halten Sie sich an die erlaubte Verweilzeit

Trotz des Parkglases machen diese Schädlinge Knödel.

Freie Parkplätze sind noch für eine bestimmte Dauer verfügbar, aber Sie müssen eine Parkkarte anzeigen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu hohen Bußgeldern führen. Aber kennen Sie alle Vorschriften?

Es ist nicht ungewöhnlich, leere Parkplätze zu finden, insbesondere für eine begrenzte Zeit. Sie können diese nutzen, indem Sie eine Parkkarte verwenden, die oft kostenlos als Werbegeschenk erhältlich oder zu günstigen Preisen in Baumärkten verkauft wird.

Aber nicht alle Parkkarten sind gleich. Es ist wichtig, einige Regeln einzuhalten, um Bußgelder zu vermeiden, wie von der ADAC hervorgehoben. Hier sind die wichtigsten Vorschriften:

  • Die Parkkarte muss immer blau und weiß sein. Obwohl sie in verschiedenen Farben erhältlich sind, sind nur die blauen und weißen gültig. Die Abmessungen und Markierungen sollten auch den Vorschriften entsprechen: 11 cm x 15 cm. Die Reihenfolge sollte auch korrekt sein: 1, 2, 3, 4 von links nach rechts. Falsche Beschriftung kann zu einem Bußgeld von 20 Euro führen.
  • Die Parkkarte muss auf die nächste halbe Stunde nach dem Parken eingestellt werden. Zum Beispiel sollten Sie die Karte auf 13:30 Uhr einstellen, wenn Sie Ihr Auto um 13:05 Uhr parken. Jede andere Einstellung ist falsch und kann zu einem Bußgeld von 40 Euro führen, wenn Sie ohne Karte parken, die Karte falsch einstellen oder die zugelassene Parkzeit überschreiten.
  • Die Parkkarte muss sichtbar im Fahrzeug plaziert werden. Das Armaturenbrett ist ein geeigneter Ort.
  • Das Hin- und Herfahren des Fahrzeugs stellt keine neue Parksession dar. Sie müssen eine neue Session starten, wenn Sie den gleichen Platz erneut nutzen möchten.
  • Elektronische Parkkarten unterliegen ebenfalls Regeln. Sie erfordern die Typgenehmigung und müssen das blaue und weiße Parkschild 314 (weißes "P" auf blauem Hintergrund) anzeigen. Die Zeit darf nicht automatisch ablaufen. "Ankunftszeit" sollte über dem Bildschirm angezeigt werden.
  • Motorradfahrer müssen ebenfalls eine Parkkarte anbringen, wenn erforderlich. Der genaue Standort ist nicht im Gesetz festgelegt, aber er sollte sicher und sichtbar sein. Eine Möglichkeit: Loch in die Karte bohren und mit einem Kabelbinder am Bike befestigen. Alternativ können Sie ein Foto von Ihrem Bike machen, um den korrekten Zeitaufschrieb zu beweisen.

Das Überschreiten der Parkzeit führt in den meisten Fällen zu einem Bußgeld: 20 Euro für bis zu 30 Minuten, 25 Euro für bis zu eine Stunde, 30 Euro für bis zu zwei Stunden und satte 40 Euro für länger als drei Stunden. Private Parkplätze, wie Supermarktparkplätze, haben eigene Regeln, die normalerweise vor Ort angezeigt werden.

Die ADAC empfiehlt, bestimmte Regeln einzuhalten, wenn Sie Parkkarten verwenden, um Bußgelder zu vermeiden. Diese Regeln umfassen die Verwendung einer blauen und weißen, korrekt beschrifteten und auf die nächste halbe Stunde eingestellten Karte.

Darüber hinaus empfiehlt die ADAC, die Parkkarte sichtbar im Fahrzeug zu plazieren und das Fahrzeug nicht hin- und herzufahren, um eine neue Parksession zu starten. Motorradfahrer benötigen ebenfalls eine Parkkarte, die sicher und sichtbar an ihrem Bike befestigt sein sollte.

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