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Tötungsurteil bestätigt: Tödlicher Vorfall in Brandenburger Wehrmachtsunterkunft

Nach drei Jahren ist der Mann, der seine Ex-Freundin in einem ehemaligen Wehrmachtsbunker in Brandenburg brutal getötet hat, zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Rechtmäßigkeit des Urteils. Es gebe keine Rechtsmängel, die den Angeklagten...

Justitia-Skulptur
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Tötungsurteil bestätigt: Tödlicher Vorfall in Brandenburger Wehrmachtsunterkunft

In Juli 2021 führte ein Mann seine Ex-Freundin in eine sprungbewehrte Schutzhütte am Grabensee, Oranienburg, unter dem Vortext, um zu sprechen oder auszureden. Tatsächlich tat er jedoch sie siebenmal stich, was zu ihrem Tod führte. Er konnte sich nicht vorstellen, dass sie nach der Trennung mit anderen Männern schlafen würde.

Der Prozess dauerte einige Zeit. Im Februar 2022 urteilte das Landgericht zunächst den Angeklagten wegen Totschlags zu 12,5 Jahren Haft. Das Generalstaatsanwaltschaft und der burgerliche Kläger waren nicht zufrieden mit diesem Urteil und legten Berufung gegen eine Mordverurteilung beim Bundesgerichtshof ein.

Der Bundesgerichtshof prüfte den Fall im März 2023 weiter und entdeckte, dass wesentliche Beweisstücke im ersten Verfahren übersehen wurden. Sie revidierten das Urteil und schickten den Fall erneut an das Landgericht. Nach dem erneuten Prozess wurde der Angeklagte im Januar 2024 in Neuruppin wegen Mordes verurteilt.

Der Angeklagte legte Berufung gegen dieses zweite Urteil ein. Aber sie fanden keinerlei rechtliche Fehler, so wurde die Verurteilung bestätigt. Die Beweise deuteten darauf hin, dass die Motivation für den Mord persönlich war und die Gewalt gering war. Die Frau war unbewaffnet und streitig, als sie in die Bunkerhütte eintrat.

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