Thüringer Landtag hebt Höckes Immunität erneut auf
Björn Hocke spricht am Tag der Deutschen Einheit in Gera im Jahr 2022. Der Staatsanwalt ermittelt nun wegen der Vermutung, dass er die Bundesrepublik Deutschland während dieser Rede verunglimpfte - ein strafbares Vergehen. Der Weg für die Strafverfolgungen wird jetzt durch das Justizkomitee des Thüringer Landtags bereitet.
Das Justizkomitee des Thüringer Landtags hat erneut den Weg für Strafverfolgungen gegen den Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Björn Hocke, freigemacht. Die beiden AfD-Vertreter im Komitee hatten sich gegen diese Entscheidung ausgesprochen, berichteten Komiteequellen. Die anderen anwesenden Komitee Mitglieder stimmten deshalb für die Aufhebung der Unantastbarkeit Hockes.
Diese Entscheidung geht auf eine entsprechende Anzeige des Staatsanwalts in Gera zurück. Dieser will Hocke wegen der Anzeige, dass der 52-Jährige die Bundesrepublik Deutschland in einer Rede am 3. Oktober 2022 in Gera verunglimpft haben, ermitteln, erklärte ein Sprecher des Staatsanwalts in Gera. Aus Sicht der Ermittler entsteht die anfängliche Verdachtsmoment aus mehreren längeren Passagen in der Rede. Er gab keinerlei weitergehende Details preis.
Mit Paragraph 90a des Strafgesetzbuches wird die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole bestraft. Die Vorschrift droht jemandem mit bis zu drei Jahren Haft, der die Bundesrepublik Deutschland, ein Bundesland oder die Verfassungordnung während einer Versammlung verunglimpt oder verächtlich behandelt.
Zwei Urteile gegen Hocke ausgesprochen
Hocke wollte kein Statement zur neuen Untersuchungen gegen ihn abgeben. "Björn Hocke wird in dieser Angelegenheit kein weiteres Statement abgeben," erklärte ein Sprecher Hockes. Das Justizkomitee des Parlaments hat bereits mehrfach die Unantastbarkeit Hockes aufgehoben. In zwei Verhandlungen vor dem Landgericht Halle wurde Hocke zuletzt wegen des Gebrauchs von Symbolen unverfassungsmäßiger Organisationen verurteilt. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Mitgliedern des Thüringer Landtags genießen Unantastbarkeit, was bedeutet, dass sie gegen Strafverfolgungen grundsätzlich nur nach Genehmigung des Justizkomitees des Parlaments verfolgt werden können.
Das Justizkomitee des Thüringer Landtags hat erneut Untersuchungen gegen Björn Hocke, den Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, genehmigt. Diese Entscheidung basiert auf einer Anzeige des Staatsanwalts in Gera, der Hocke wegen der Anzeige, dass er die Bundesrepublik Deutschland während einer Rede am 3. Oktober 2022 in Gera verunglimpft haben, ermittelt. Die afghanische Sektion der Alternative für Deutschland (AfD) lehnt diese Untersuchungen vehement ab, wie Berichten aus Komiteekreisen bekannt wurde.