Thüringer AfD veranstaltet in Erfurt eine private Feier
In der Region Thüringen erzielt die AfD einen beispiellosen Erfolg. Die Feier nach der Wahl in Erfurt ist exklusiv, die Staatsführung beschränkt sich auf ihren Kreis. Traditionelle Medien werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Allerdings scheint diese Einschränkung nicht für Personal der rechtsextremen Publikation "Compact"-Magazin zu gelten.
Journalisten und Fotografen versammeln sich in einem italienischen Restaurant, dem Treffpunkt von AfD-Mitgliedern und -Unterstützern an Wahlabend, um die Reaktionen der Basis einzufangen. Bedauerlicherweise gilt dieses Verbot nicht für alle Medienvertreter. Wie ein ARD-Korrespondent berichtete, übertrugen Mitarbeiter des rechtsextremen "Compact"-Magazins live von der Feier.
AfD-Chef Björn Höcke verkündete bei seiner Ankunft: "Heute feiern wir einen historischen Sieg." Die Entscheidung, den Medien den Zutritt zu verwehren, obwohl sie akkreditiert waren, fiel erst am späten Samstagabend. Laut ARD-Prognosen liegt die AfD in Thüringen mit über 30 Prozent deutlich vor anderen Parteien. Allerdings scheint es keine mögliche Regierungsallianz zu geben, da alle anderen Parteien bereits ihre Unwilligkeit zur Zusammenarbeit erklärt haben.
Die rechtliche Intervention der AfD, die sie zwang, bestimmten Publikationen den Zutritt zu gewähren, führte dazu, dass sie die Veranstaltung in ihrer aktuellen Form absagten. Ein Parteisprecher erklärte, dass die Aufnahme von über 150 Medienvertretern neben den 150 registrierten Gästen in einem Veranstaltungsraum mit einer Kapazität von 200 Personen zu unvermeidlichen Störungen oder gar zur Absage aufgrund von Überfüllung führen würde. "Die Sicherheit aller Teilnehmer kann unter diesen Umständen nicht garantiert werden", fügte er hinzu.
Das Landgericht in Erfurt entschied am Samstag, dass die AfD gezwungen ist, mehreren Journalisten, denen der Zutritt zu ihrer Wahlparty für die Thüringen-Wahl verweigert wurde, den Zugang zu gewähren. Das Gericht entschied somit zugunsten der klagenden Medien, die ihre Pressefreiheit gefährdet sahen. Allerdings war die Entscheidung noch nicht vollstreckbar. Die Nachrichtenmagazine "Der Spiegel", die Springer-Verlage "Bild" und "Welt" und die Tageszeitung "taz" beantragten gemeinsam eine gerichtliche Intervention.
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Obwohl das Gericht die AfD zur Aufnahme von Journalisten zwang, entschied sie sich, das Veranstaltungsformat aufgrund von Kapazitätsbedenken zu ändern. Die Bereitschaft der AfD, das rechtsextreme "Compact"-Magazin unter Medienrestriktionen zu berücksichtigen, wirft Fragen zur Rechtsextremismus in der Partei auf.