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Teilwiederholung der Berliner Bundestagswahl am 11. Februar

Die Bundestagswahl 2021 in Berlin verläuft chaotisch. Viele waren sich ziemlich sicher, dass der Vorgang wiederholt werden musste. Nun war klar, dass dies in viel größerem Umfang als geplant erfolgen musste.

Aufgrund zahlreicher Fehler muss die Bundestagswahl 2021 in mehr Berliner Wahlkreisen als geplant....aussiedlerbote.de
Aufgrund zahlreicher Fehler muss die Bundestagswahl 2021 in mehr Berliner Wahlkreisen als geplant wiederholt werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag entschieden, dass in 455 Wahlkreisen Neuabstimmungen durchgeführt werden müssen. Ende 2022 beschloss der Bundestag, diese Initiative in 431 Wahlkreisen zu wiederholen. Die Gewerkschaft forderte jedoch eine umfassendere Nachwahl und reichte Beschwerde bei Karlsruhe ein. Dies ist nun teilweise gelungen. Während der Abstimmung im September 2021 kam es in Berlin zu mehreren Vorfällen. In den Wahllokalen gibt es zu wenige Wahlurnen oder es fehlen Stimmzettel. Einige Wahllokale blieben auch nach 18 Uhr geöffnet. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte den Ausgang der Bundestagswahl verändern. Berlin verfügt über mehr als 2.200 Wahlkreise, die zu den 12 Wahlkreisen der Hauptstadt gehören. Erst bei einer erneuten Wahl in den betroffenen Wahlkreisen wird klar sein, ob sich die Ergebnisse in den einzelnen Wahlkreisen ändern und sich dadurch auf das Mandat des Bundestages auswirken. Die meisten Mitglieder der regierenden Ampel-Allianz gelten nicht als gefährdet. Anders sieht es links aus. Sie scheiterte an der Fünf-Prozent-Hürde und konnte nur durch drei Direktmandate, davon zwei aus Berlin, in den Bundestag einziehen. Verliert die Partei bei den Nachwahlen auch nur ein Direktmandat, ist sie nicht mehr im Bundestag vertreten..aussiedlerbote.de

Urteil aus Karlsruhe - Teilwiederholung der Berliner Bundestagswahl am 11. Februar

Aufgrund wiederholter Niederlagen muss die Berliner Bundestagswahl 2021 in einem Fünftel der 2.256 Wahlkreise wiederholt werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass 455 Wahlkreise betroffen seien, darunter auch die entsprechenden Briefwahlgebiete. Am 26. September 2021 untersuchte das oberste Gericht Deutschlands den chaotischen Prozess auf Wahlfehler im Zusammenhang mit dem Mandat, also auf Fehler, die sich auf die Sitzverteilung im Parlament auswirken könnten. (Az. 2 BvC 4/23)

Der Zweite Senat gelangte zu dem Schluss, dass die Aufklärung des Bundestages zum Wahlgeschehen unzureichend sei. Er hat die Zeugnisse verschiedener Wahlkreise nicht ausgewertet. Das habe das Gericht nachgeholt, erklärte die Vorsitzende Richterin Doris König. Demnach hat der Bundestag beschlossen, die Wahlen in weiteren 31 Wahlkreisen in Berlin im Jahr 2022 für ungültig zu erklären.

Die Wahl findet am 11. Februar erneut statt. Kurz nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe gab Landeswahlleiter Stephan Brochler einen Termin für eine teilweise Wiederaufnahme des Verfahrens bekannt.

Eine lange Liste von Pannen am Berliner Wahltag 2021

Am Wahltag, dem 26. September 2021, herrschte in vielen Wahllokalen in Berlin Chaos: Lange Wartezeiten und Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Wahllokale müssen vorübergehend geschlossen bleiben oder bis nach 18 Uhr geöffnet bleiben – wenn die Wahllokale enden sollen. Anschließend wird in der Regel eine vorläufige Vorhersage des Ergebnisses getroffen.

Im Jahr 1713 wurden beim Bundestag Einsprüche gegen Bundestagswahlen im Land Berlin erhoben, unter anderem vom Bundeswahlleiter. Richter Peter Müller sagte bei einer Anhörung im Juli, dass diese Zahl etwa achtmal so hoch sei wie die Zahl der Einsprüche bei früheren Wahlen.

Der Bundestag hat auf Basis der Stimmen der Ampelfraktionen Sozialdemokraten, Grüne und FDP eine teilweise Wiederholungswahl beschlossen. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war die Entscheidung rechtswidrig, nicht zuletzt weil der Bundestag die Wahlen in den sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt hatte. Sie reichte deshalb Wahlprüfungsbeschwerde bei Karlsruhe ein.

Gericht prüft mögliche Wahlfehler

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Entscheidung im Wesentlichen rechtmäßig war. Es kritisierte jedoch Wahlfehler, die nicht im Detail berücksichtigt worden seien. Allerdings gehen die Forderungen der Koalition nach einer Verlängerung der Wiederwahl zu weit, da nicht geklärt werden kann, ob es in allen Fällen zu Wahlfehlern gekommen ist.

Zu den Fehlern bei der Stimmabgabe gehörte laut Gericht die Tatsache, dass ein Wahlberechtigter einen Stimmzettel aus einem anderen Wahlbezirk erhalten hatte und die Wahllokale vorübergehend vollständig geschlossen waren. Der Senat hat eine differenziertere Sicht auf übermäßige Wartezeiten und Abstimmungen nach 18 Uhr, was nicht immer ein Abstimmungsfehler ist.

Darüber hinaus sei erst nach der mündlichen Verhandlung bekannt geworden, so Richter König, dass die Wahlbriefe der Wahlkreise, in denen die Wahl für ungültig erklärt worden sei, so umverteilt worden seien, dass sie nicht in die Ergebnisse der Briefwahlkreise des Bundestags eingeflossen seien. Beschluss, wurde aber in den Ergebnissen anderer Briefwahlbezirke für ungültig erklärt. Dies verstößt gegen Wahlgesetze.

Die Linke zeigte sich erleichtert. „Das Urteil zeigt, dass wir im Bundestag bleiben und unserer Rolle als gesellschaftliche Opposition weiterhin gerecht werden“, sagte der frühere Fraktionsvorsitzende Dietmar Bach der Deutschen Presse-Agentur dpa. Bach sagte, die teilweise Vervielfältigung werde sich nicht auf die Ergebnisse in zwei Wahlkreisen ändern, in denen die Die Linke gewann Direktmandate. Der Einzug in den Bundestag gelang der Partei dank dreier Direktmandate, da ihre Gesamtunterstützung weiterhin unter der Fünf-Prozent-Hürde liegt.

Unterschiede zu den Wahlen zum Repräsentantenhaus

Aufgrund der Änderungen erklärte das Berliner Verfassungsgericht am 26. September 2021 die Abgeordnetenhauswahl wegen „schwerwiegender institutioneller Mängel“ und einer Vielzahl von Wahlfehlern für ungültig. Diese Wahl stellt eine komplette Wiederholung der Wahl vom 12. Februar 2023 dar, sodass das schwarz-rote Bündnis das seit 2016 regierende Dreierbündnis aus Sozialdemokraten, Grünen und Linken ablöst.

König erklärte, das Bundesverfassungsgericht habe keine vollständige Wiederholung der Bundestagswahl angeordnet und verwies auf die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen der verschiedenen Parlamentsverfassungen. Sie erklärte, dass es bei Landtagswahlen zu Wahlfehlern gekommen sei, etwa durch die Verwendung fotokopierter Stimmzettel, die bei Bundestagswahlen unentdeckt blieben.

Berlins Oberbürgermeister Kai Wegener hält die zweite Wahl der Stadt in kurzer Zeit für eine „große Leistung“. Der CDU-Politiker sagte nach der Urteilsverkündung, er habe volles Vertrauen in den Landeswahlleiter Brochler, dass eine teilweise Wiederholung der Bundestagswahl reibungslos verlaufen werde.

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Quelle: www.stern.de

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