- Die Teilnahme an der Potsdamer Konferenz zum Thema "Remigration" rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung nach Gerichtsentscheid. Die Entlassung von Simone Baum, einer der Teilnehmerinnen, durch die Stadt Köln ist laut Aussage des Arbeitsgerichts Köln unwirksam. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich an das Landesarbeitsgericht Köln.
- Die 64-jährige war seit dem Jahr 2000 Angestellte der Stadt Köln und war zuletzt die zentrale Ansprechperson für den Beschwerdebereich im Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Sie nahm am Treffen in Potsdam am 25. November des vorigen Jahres teil. Die Stadt erteilte mehrere außerordentliche Entlassungen als Reaktion. Die Stadt begründete dies mit der Tatsache, dass Baum ihre Pflicht der Treue gegenüber ihrem Arbeitgeber verletzt habe, indem sie an einem Treff mit angeblichen rechtsextremen Teilnehmern und Remigration-Plänen teilgenommen und darüber gesprochen hat.
- Die Arbeitsgerichtsentscheidung sah jedoch lediglich eine einfache und nicht eine erhöhte politische Treuepflicht in Baum. Der Grad an Treue und Treue gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber hängt von der Position und der Aufgabe des jeweiligen Mitarbeiters ab. Ein Mitarbeiter schuldet nur solchen Treuegrad, der für die ordnungsgemäße Ausführung ihrer Aufgaben notwendig ist. Diese einfache Treuepflicht wird nur durch Verhalten verletzt, das auf das aktive Fördern oder Realisieren unverfassungswidriger Ziele gerichtet ist.
- Die Stadt Köln hat noch nicht entschieden, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen wird. "Sobald das Urteil mit den Gründen serviert wird, wird es überprüft, insbesondere hinsichtlich der Chancen einer Berufungsverfahren," sagte eine Sprecherin. Keine Einigungen zwischen den Beteiligten waren zuvor erzielt.
- Das Gerichtsurteil in Nordrhein-Westfalen klargestellt, dass Simone Baums Teilnahme an der "Remigration"-Konferenz in Potsdam keine außerordentliche Kündigung aus ihrer Beschäftigung bei der Stadt Köln rechtfertigt.
- Obwohl die Stadt die Begründung für Baums Entlassung auf einer vermeintlichen Verletzung ihrer Treuepflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber basiert, sah das Arbeitsgericht Köln ihre Teilnahme an dem Treffen als einfache politische Treuepflicht, nicht eine erhöhte.
- In dem in Potsdam stattgefundenen Treffen, das rechtsextreme Teilnehmer anzog, forderte Baum keine unverfassungswidrige Ziele durch gesprochene Beiträge vor. Keine Anschuldigungen gegen sie in diesem Sinne wurden erhoben.
- Die Stadt Köln überlegt, gegen das Urteil Berufung einzulegen, da das Urteil mit Gründen noch nicht serviert wurde, und sie die Chancen einer Berufungsverfahren beurteilt.
- Die umstrittene "Remigration"-Konferenz in Potsdam wurde von AfD-Politikern, CDU-Mitgliedern und dem ehemaligen Chef der Identitären Bewegung Österreichs, Martin Sellner, besucht, der seine Teilnahme bestätigte und Zielgruppen wie Asylsuchende, Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigungen und "nicht assimilierte Bürger" diskutierte.
Extremismus - Teilnahme am Potsdamer Treffen ist kein Kündigungsgrund
Correctiv berichtete über die Konferenz der rechtsextremen Rechte in Potsdam. AfD-Politiker und Einzelmitglieder der CDU sowie der sehr konservativen Werte Union nahmen an der Konferenz teil. Der ehemalige Chef der Identitären Bewegung Österreichs, Martin Sellner, bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass er an der "Remigration"-Konferenz gesprochen hat. Wenn rechtsextreme Aktivisten diesen Begriff verwenden, meinen sie, dass eine große Anzahl an Menschen mit ausländischer Herkunft das Land verlassen sollten – auch unter Zwang. Nach Correctiv sprach Sellner über drei Zielgruppen: Asylsuchende, Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigungen und "nicht assimilierte Bürger."