Studenten erhalten im August zusätzliche Mittel
Nach einer heftigen Debatte in der Verkehrslicht-Regierung erhalten Studierende in Deutschland mehr finanzielle Unterstützung und zusätzliche Vorteile ab dem Wintersemester. Studierende unter 25 Jahren, die aus Haushalten kommen, die Sozialhilfe erhalten, erhalten nunmehr eine einmalige staatliche Zuwendung von 1.000 Euro. Dies hilft, Kosten für notwendige Lernmittel wie Laptops zu decken.
Die neuerlich verabschiedete BAföG-Änderung, die Stimmen von den Koalitionsfraktionen in Berlin erhielt, beinhaltet auch eine Steigerung der Regelungsgrenzen um 5% und verbesserte Wohnkostenzuschüsse und Elterngeldzuschüsse. Derzeitige Maximalmonatsbeträge für BAföG betragen 934 Euro, und die Wohnkostenzuschüsse steigen um 20 Euro auf 380 Euro, während das Elterngeld um 0,25% auf 5,25% steigt. Die neuen Änderungen sollen ab dem 1. August in Kraft treten.
Nach langen Verhandlungen innerhalb der Verkehrslicht-Koalition ist die Zuwendung für Studierende mit niedrigem Einkommen ein Ergebnis der Verhandlungen zwischen der SPD und den Grünen, beide Fraktionen der Koalition, die mit der ursprünglichen Entscheidung unzufrieden waren, die Hilfe nur zu gewähren, ohne die Regelungsgrenzen zu erhöhen.
Um die Verfahren für Studierende zu vereinfachen, wird mit dieser Änderung ein neues System eingeführt, das mehr Flexibilität bei der Änderung der Studienfächer ermöglicht. Studierende können nun bis zum Beginn des fünften Semesters ohne Angabe von Gründen den Fach wechseln. Bis dahin war dies möglich nur bis zum dritten Semester.
Weiterhin plant die Regierung, mit dieser Änderungsgesetzgebung "Flexibilitätssemester" einzuführen. Diese Semester ermöglichen Studierenden, ohne detaillierte Gründe für einen Übertritt über die Fördergrenze zu geben, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Ab dem kommenden Wintersemester steigen die monatlichen Rückzahlungsraten um 20 Euro an - von 130 Euro auf 150 Euro.