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Strafen für Demonstrationen der G20

Das G20-Gipfeltreffen 2017 in Hamburg wurde von Gewaltausbrüchen überschattet. Es kam zu zahlreihen Konfrontationen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. In einem Fall wurde ein frisches Urteil gefällt.

Im Rondenbarg-Prozessurteil wurden Geldbußen gegen die Angeklagten verhängt.
Im Rondenbarg-Prozessurteil wurden Geldbußen gegen die Angeklagten verhängt.

- Strafen für Demonstrationen der G20

Während des Prozesses wegen der chaotischen Konfrontationen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften während des G20-Gipfels im Jahr 2017 verhängte das Hamburger Landgericht Strafen gegen zwei Angeklagte. Ein 29-jähriger Mann und eine 35-jährige Frau wurden wegen Störung der öffentlichen Ordnung und Beihilfe zu Straftaten sowie weiterer Delikte wie versuchter schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung und Angriffen auf Polizeibeamte schuldig gesprochen, wie der Vorsitzende Richter nach einem siebenmonatigen Prozess verkündete.

Diese Angeklagten hatten an einer Demonstration mit etwa 150 bis 200 Teilnehmern teilgenommen, bei der Polizisten an verschiedenen Orten wie Rondenbarg und Bahrenfeld mit Steinen beworfen wurden und diverse Gegenstände wie Verkehrsschilder, eine Bushaltestelle, ein Firmengelände und zwei Fahrzeuge beschädigt wurden.

Obwohl keine konkrete Straftat den Angeklagten nachgewiesen werden konnte, wurden sie für die Beihilfe zur Straftat verantwortlich gemacht, indem sie an einer Demonstration teilnahmen, die darauf abzielte, Gewalt zu provozieren, wie der Richter erklärte.

Da die Prozesskosten die Geldbuße übersteigen werden, müssen beide Angeklagten diese substantialen Kosten tragen. Beide Angeklagten waren in schwarzer oder dunkler Kleidung wie andere Demonstranten gekleidet und zeigten Unterstützung für diejenigen, die Steine warfen und Gewalt innerhalb der Menge ausübten. Sie halfen der Gruppe auch dabei, unerkannt zu bleiben, indem sie diese Fähigkeit unterstützten. "Die offene Zurschaustellung von Militanz und die Förderung von Gewalt sind es, wofür wir hier bestrafen", erklärte der Richter.

Der 29-Jährige wurde zu 90 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie einer täglichen Geldstrafe von 15 Euro, während der 35-Jährige dieselbe Strafe erhielt, jedoch mit einer täglichen Geldstrafe von 40 Euro. Beide Angeklagten müssen außerdem für die substantialen Kosten des komplexen Verfahrens aufkommen, die der Richter als "schmerzhaft" beschrieb.

Eine Beschwerde kann innerhalb einer Woche eingelegt werden. Der 29-Jährige erwähnte, dass er diese Gelegenheit sorgfältig prüfen werde.

Als Reaktion auf die hohen anticipateden Prozesskosten, die ihre Geldbußen übersteigen, müssen beide Angeklagten die substantialen Kosten für das komplexe Gerichtsverfahren tragen. Während des Prozesses erkannte das Hamburger Landgericht die Beteiligung der Angeklagten an der Beihilfe, indem sie eine Demonstration unterstützten, die darauf abzielte, Gewalt zu provozieren.

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