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Strafe für Angriff auf russische Nachrichtenagentur

In den Kellerräumen eines Mehrfamilienhauses wurde eine Bombe gefunden. Ein Gegner Putins befindet sich unter Vermutung. Der langjährige Russlandbewohner in Berlin spricht von einer Verschwörung. Nun ist Urteil gefallen.

Das Landgericht Berlin haben den 56-jährigen wegen versuchten Mordes schuldig befunden...
Das Landgericht Berlin haben den 56-jährigen wegen versuchten Mordes schuldig befunden (Bild-Archiv)

Versuch zum Mord Prozess - Strafe für Angriff auf russische Nachrichtenagentur

Mehr als zwei Jahre nach einem versuchten Anschlag auf eine russische Nachrichtenagentur in Berlin, wurde ein Russlandcitizen mit insgesamt fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Das Landgericht Berlin hatte den 56-jährigen Mann wegen versuchten Mordes und versuchten Brandstiftung mit tödlichem Ausgang, unter anderem, verurteilt.

Nach dem Urteil des Gerichts hat der Mann in der Frühling des Jahres 2022 in Berlin-Steglitz, in einem Mehrfamilienhaus, eine Brand- und Sprengsatz-Vorrichtung (USBV) in den Kellergraben platziert, in dem Mitarbeiter der russischen Nachrichtenagentur Ria Novosti lebten. Sein Ziel war, ein "brennendes Fackel" zu legen. Nach Angaben des Gerichts wollte er nicht töten, aber tödliche Folgen für seinen Zweck akzeptierte.

Die unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) ist aus unbekannter Tatsache nicht entzündet worden. Sie wurde mehrere Tage später im Keller von Spezialisten des Landeskriminalamtes Berlin entdeckt und entschärft.

Der Beschuldigte bestritt die Anschuldigungen

Der Mann, der im Mitteldecember 2022 verhaftet wurde, bestritt die Anschuldigungen und behauptete, Opfer eines Komplots zu sein. Der Mann, der seit Jahrzehnten in Deutschland gelebt hatte, machte in Berlin mit Protestaktionen gegen den russischen Militärangriff in der Ukraine Schlagzeilen. Im elfmonatigen Prozess erklärte er, er wolle nur mit rechtlichen Mitteln gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin kämpfen.

Neben dem versuchten Brandanschlag wurde der 56-jährige auch wegen Computerbetrugs, Sachbeschädigung und Diebstahl von Stromstrom angeklagt. Deshalb hat das Gericht ihn auch für diese Verbrechen verurteilt.

Das Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von fünf und einer Halbjahres gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch auf dem Hauptanklagepunkt bestand. Sie hatten keine konkrete Forderung hinsichtlich der anderen Anklagepunkte gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Urteile in diesem Fall wurden vom Gericht in Deutschland gefällt, das internationale Beachtung fand, weil sich russische Medien, speziell RIA Novosti, betroffen waren. Die Medien berichteten weit verbreitet über den versuchten Mord und Brandanschlag, meistens dem Angeklagten seine Gegnerschaft gegenüber dem russischen Präsidenten Wladimir Putin zuschreibend.

Trotz der schweren Anschuldigungen beharrte der Angeklagte in dem Prozess in seiner Unschuld und behauptete, Opfer eines Komplots zu sein. Sein Leben in Deutschland umfasste die Teilnahme an Protesten gegen Russlands militärische Maßnahmen in der Ukraine.

Das Gerichtsurteil entsprach jedoch nicht den Erwartungen des Angeklagten, denn er erhielt insgesamt fünf Jahre und vier Monate Haft. Das Generalstaatsanwaltschaft hatte eine härtere Strafe von fünf und einer Halbjahres gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch auf dem Hauptanklagepunkt plädierte.

Die Angeklagens verurteilung umfasste auch Urteile für zusätzliche Verbrechen. Er wurde wegen Computerbetrugs, Sachbeschädigung und Stromdiebstahl schuldig gesprochen, was seine Haftstrafe weiter erhöhte.

Das Urteil des Juries ist noch nicht endgültig, da es durch die Berufungsinstanz zu überprüfen ist, bevor es rechtskräftig wird. Das bedeutet, der Angeklagte noch hat die Möglichkeit, die Gerichtsentscheidungen herauszufordern.

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