zum Inhalt

Störung des G20-Gipfels in Hamburg: Zwei Personen mit Geldstrafen konfrontiert

Im Anschluss an einen siebenjährigen Zeitraum, seit den tumultartigen Protesten beim G20-Gipfel in Hamburg, wurden zwei Personen mit Geldbußen für Straftaten wie die Störung der öffentlichen Ordnung und die Unterstützung von Angriffen gegen Vollstreckungsbeamte bestraft. Das Amtsgericht Hamburg...

Demonstrationen während des G20-Treffens in Hamburg
Demonstrationen während des G20-Treffens in Hamburg

Störung des G20-Gipfels in Hamburg: Zwei Personen mit Geldstrafen konfrontiert

Die Angeklagten wurden vom Gericht schuldig gesprochen, weil sie an einer Demonstration im Juli 2017 mit rund 150 bis 200 maskierten Teilnehmern teilgenommen hatten, bei der die Polizei mit Gegenständen beworfen und Eigentum beschädigt wurde. Glücklicherweise wurden keine Beamten verletzt und es gab keine Angriffe, die den beiden Angeklagten zugeschrieben werden konnten.

Laut Gerichtsunterlagen erhielten beide eine aufgeschobene Strafe von 40 Tagen wegen Verstoßes gegen Verfahrensregeln, was fast der Hälfte ihrer Strafe entsprach. Zunächst gab es sieben Verdächtige. Die Anklage gegen die übrigen fünf wurde aus verschiedenen Gründen geteilt, wobei zwei entweder nach Zahlung einer Gebühr zeitweise oder dauerhaft freigesprochen wurden. Die übrigen Prozesse laufen noch.

Während des G20-Gipfels wichtiger Industrie- und Entwicklungsländer in Hamburg im Juli 2017 kam es zu zahlreichen Unruhen. Über mehrere Tage hinweg kam es zu wiederholten Konflikten zwischen aggressiven Demonstranten und Einsatzkräften, bei denen zahlreiche Autos angezündet und mehrere Geschäfte geplündert wurden. Im Anschluss wurden zahlreiche Untersuchungen eingeleitet und in Gerichten verhandelt.

Die ursprünglichen sieben 'Angeklagten' hatten Anklagepunkte gegen sie, doch zwei von ihnen wurden später nach Zahlung einer Gebühr freigesprochen. Trotzdem wurden 'die Angeklagten' wegen ihrer Beteiligung an der Demonstration im Juli 2017 schuldig gesprochen und erhielten aufgeschobene Haftstrafen als Teil ihrer 'Strafe'.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles