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stornierte FTI-Einheitspreistouren: Aufwandsemeldungen sollen beginsen

Insolvenz der Reisegruppe

Das Insolvenzverfahren der Reisegruppe FTI führt dazu, dass hunderorden Tausende von Reisepackages...
Das Insolvenzverfahren der Reisegruppe FTI führt dazu, dass hunderorden Tausende von Reisepackages abgesagt werden müssen. Die Wiedereinzahlungsbearbeitung beginnt bald.

stornierte FTI-Einheitspreistouren: Aufwandsemeldungen sollen beginsen

Das Sommer begann mit einem schockierenden Nachrichten für Reisende: Mehr als 250.000 Buchungen von Alle-inklusiv-Urlauben wurden aufgrund der Insolvenz von FTI abgesagt.

Die Insolvenz des Tourismus-Konzerns FTI Anfang Juni störte zahlreiche Urlaubspläne. Hunderte von Tausenden von Alle-inklusiv-Urlaubsbuchungen mussten abgesagt werden. Wer bereits Zahlungen getätigt hatte, kann bald sein Geld zurückbekommen - der Deutsche Reisegeschädigtenfonds (DRSF) plant, den Auszahlungsprozess anzustarten, wie aus ihren Angaben hervorgeht. Betroffene Parteien müssen wissen - Antworten auf wichtige Fragen:

Welche Reisen betreffen dies?

Zunächst betrifft das die Wiedergutmachung von Zahlungen für Alle-inklusiv-Urlaube, die mit den Marken FTI, 5vorFlug und BigXtra gebucht und infolge der Insolvenz von FTI Touristik GmbH oder BigXtra Touristik GmbH abgesagt wurden. Zudem gelten Ansprüche für Zahlungen, die auf der Baustelle getätigt wurden, um laufende Reisen fortzusetzen.

Wie viele Menschen betroffen sind?

Vermutlich hunderte von Tausenden. Laut DRSF müssen sie Ansprüche aus über 250.000 abgesagten Alle-inklusiv-Urlaubsbuchungen bearbeiten und auszahlen.

Wie verläuft der Wiedergutmachungsprozess?

Wie auf ihrer Website schreibt der DRSF, werden alle Anspruchsteller aktiv kontaktiert, wenn Kontaktinformationen verfügbar sind. Andernfalls können Betroffene auch auf dem Online-Wiedergutmachungsportal registrieren, sobald es aktiviert wird - auch ohne Kontakt durch den DRSF. Es wird erwartet, dass die Wiedergutmachungsoptionen innerhalb dieser Woche aktiviert werden, laut der Branchendatenbank "fvw.de".

Was benötigen Anspruchsteller einreichen?

Das Buchungsbestätigungsdokument des Reises, Zahlungsbescheinigungen und - sehr wichtig - die Reiseversicherungspolice des DRSF, die der Organisator mit den Buchungsdokumenten zugesandt hat. Wer auf der Baustelle gezahlt hat, soll die entsprechenden Rechnungen bereit haben. Die erforderlichen Dokumente werden dann auf das Online-Wiedergutmachungsportal hochgeladen. Der DRSF prüft die einkommenden Wiedergutmachungsanträge und zahlt gültige Ansprüche aus.

Was ist durch die Reiseversicherung abgedeckt - was nicht?

Der DRSF definiert Alle-inklusiv-Reisen wie folgt: Reisefirmen verknüpfen mehrere Dienstleistungen in einen Paket und verkaufen ihn an einem festen Preis - beispielsweise Hotel, Flug und Transfers. Wenn zwei Dienstleistungen - wie ein Flug und ein Hotel - in einem Paket angeboten werden, handelt es sich um einen Alle-inklusiv-Urlaub.

Was gilt für individuelle Dienstleistungen wie ein Hotelzimmerbuchung?

Der DRSF deckt diese nicht ab. Das gleiche gilt für individuell gebuchte Flüge oder Transfers. Individuale Automieten oder Campingwagenmieten über die Marken DriveFTI, Cars & Camper oder Meeting Point Reisen sind ebenfalls nicht abgedeckt nach Angaben von FTI.

In diesem Fall ist die einzige Option, eventuelle Zahlungen für künftige Dienstleistungen zurückzubekommen, über eine Rückabwicklung bei dem Zahlungsdienstleister. Andernfalls können Ansprüche in den regulären Insolvenzverfahren gestellt werden. Nach Angaben der Verbraucherzentren kann man sich jedoch auf eine niedrige Auszahlungsquote in diesem Fall erwarten.

Wo kann ich Informationen finden?

FTI hat eine Informationen-Webseite online, die über die Insolvenz mit Antworten auf möglicherweise relevanten Fragen für Betroffene informiert. Der Reisegeschädigtenfonds hat zudem eine FAQ-Seite auf ihrer Website und eine Hotline: 030 7895 4770 (Mo.-Fr., 8 Uhr - 19 Uhr).

  1. Die Insolvenz von FTI beeinflusste viele Urlaubspläne im Tourismussektor, was zu der Absage von über 250.000 Alle-inklusiv-Buchungen führte.
  2. Konsumenten, die bereits für ihre Alle-inklusiv-Urlaube bei FTI, 5vorFlug oder BigXtra gezahlt hatten, erwarten, ihre Gelder über den Deutschen Reisegeschädigtenfonds (DRSF) zurückzuerhalten.
  3. Kreditkartennutzer, die Zahlungen für ihre Reisen getätigt hatten, müssen möglicherweise Anträge auf Rückabwicklung bei ihrem Zahlungsdienstleister stellen, wenn die Reisefirmen insolvent sind, da sie nicht vollständig unter Reiserechtsschutz stehen.
  4. Reisenden, die mit Reisefirmen Insolvenzprobleme stellen, können sich auf der FTI-Informationenwebsite oder beim Hotline des Reisegeschädigtenfonds für weitere Informationen und Unterstützung wenden.

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