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Steuerfalle Fremdwährungskonten: Das wird sich ab 2025 ändern

Verstecktes Einkommen?

Ob in Dollar, Pfund oder Franken, wer Konten in Fremdwährungen hat, musste diese bisher selbst dem...
Ob in Dollar, Pfund oder Franken, wer Konten in Fremdwährungen hat, musste diese bisher selbst dem Finanzamt melden.

Steuerfalle Fremdwährungskonten: Das wird sich ab 2025 ändern

Dollar, Franken, Krönungen: Ab 2025 müssen Banken Auslandswährungstransaktionen der Steuerbehörde melden. Bisher waren Investoren dafür verantwortlich. Vergangene Unaufrichtigkeiten könnten ein Problem sein.

Unabhängig davon, ob es sich um ein Wertpapierdepot, Sparkonto oder Spareinheit handelt: Wer Gewinne aus Kapitalanlagen erwirtschaftet, muss unter bestimmten Umständen Steuern zahlen. Dividenden, Zinsen und lukrative Aktienverkäufe übersteigenden Steuerpflichtigen, den Flat-Rate-Steuersatz von 1.000 Euro jährlich überschreitend, lösen automatisch eine Steuernabhebung von 25 Prozent durch die jeweilige Finanzinstitution aus.

Wie viel das in einem Kalenderjahr ausmacht, erfahren Steuerpflichtige von dem sogenannten Steuerausweis. Banken und Sparkassen sind verpflichtet, dieses Dokument über Gewinne, Verluste und bezahlte Steuern zu liefern.

Allerdings war dieses Dokument in der Vergangenheit unvollständig. Weil Banken nur jene Kapitalströme melden mussten, die in Euro gehalten wurden. Wer ein sogenanntes Auslandswährungskonto hatte und Einkünfte in Auslandswährungen verdient hatte - beispielsweise Schweizer Franken, US-Dollar oder Britische Pfund - musste diese Gewinne selbst der Steuerbehörde melden und entsprechend steuern zahlen im Zusammenhang mit seiner Steuererklärung. Das ändert sich ab diesem Jahr. Weil Banken jetzt auch diese Gewinne melden und entsprechende Steuern zahlen müssen.

Für einige Steuerpflichtige kann dies ein Problem sein. Wir klären die wichtigsten Fragen auf.

Was sind Auslandswährungskonten allgemein und wer hat eins?

"Ein Auslandswährungskonto ist ein Konto, das nicht in Euros, sondern in einer Auslandswährung geführt wird," erklärt Marin Burmester, Steuerberater und Fachmann für Internationales Steuerrecht bei Nielsen, Wiebe und Partner. solche Konten sind für Investoren und Händler interessant, die häufig in ausländigen Währungen handeln. Der Grund: Sie können die Währungsrisiko bei der An- und Verkauf von Wertpapieren vermeiden.

Keiner sollte zufällig solches ein Konto haben. Burmester betrachtet das als unwahrscheinlich aufgrund der Notwendigkeit, es einzurichten und zu verwalten.

Was ändert sich konkret?

Prinzipiell ändert sich nichts an der Steuerung selbst. Steuern auf Auslandswährungstransaktionen mussten bisher melden und zahlen. Allerdings waren Steuerpflichtige bisher für die Durchführung in der Steuererklärung verantwortlich. Ab 2025 sind Banken verpflichtet, Auslandsgewinne und die entsprechenden Steuern automatisch abzuziehen. Einige Institutionen tun das bereits ab diesem Jahr.

Rolf Müller, Rechtsanwalt, Steuerberater und Geschäftsführer der Steuerberatungsfirma fintegra GmbH, merkt an, dass die Finanzverwaltung das steuerrelevante Anwendungsgebiet für private Auslandswährungskonten erheblich erweitert hat. Normale alltägliche Zinszinsen aus ausländigen Währungskonten sind nun steuerpflichtig. Laut Müller könnte dies unbewusste Investoren in eine Steuerfallfalle locken.

Warum könnten diese Änderungen für einige Investoren schädlich sein?

"Jemand, der die Erklärung seiner ausländlichen Einkünfte nicht genau genug genommen hat oder einfach nicht wusste besser, kann jetzt entdeckt werden", sagt Marin Burmester. Der Grund ist klar: Bis dahin konnte die Steuerbehörde diese Transaktionen kaum erkennen und überprüfen. Wer die Meldepflicht und die mögliche Steuerung verletzt hatte und sich nicht mit der Strafandrohung konfrontiert sah, hatte sich bisher nicht mit der Entdeckung und der Bestrafung zu befassen. Das ändert sich jetzt.

Wenn die Bank Auslandsgewinne für das Jahr 2024 erklärt, ist es wahrscheinlich, dass ähnliche Transaktionen in den vergangenen Jahren vorgekommen sind. Wenn die Steuerbehörde misstrauisch wird, kann sie eine Prüfung für die letzten zehn Jahre in Auftrag geben. "Wenn unerklärtes Einkommen entdeckt wird, macht sich der Investor selbst schuldig an Steuerhinterziehung", sagt Burmester.

Es gibt Schätzungen innerhalb der Branche, dass trotz bestehender Meldepflichten mehr als 90% aller privaten Auslandswährungskonten in der Vergangenheit nicht gemeldet wurden.

Wie können Betroffene sich daraus befreien?

Investoren und Investoren sollten ihre Steuererklärungen aus der Vergangenheit gründlich durchgehen, rät Steuerberater Burmester. Wenn Einkünfte nicht gemeldet wurden, können sie als Teil einer sogenannten Selbstangaben eingereicht werden. Unter bestimmten Umständen können Steuerverstößer damit die Anklage wegen der Straftat vermeiden.

Bei der Formulierung solcher einer Selbstangaben ist fachkundige Hilfe empfehlenswert, um alle Anforderungen hinsichtlich Inhalt und Umfang zu erfüllen. Dazu zählen beispielsweise, dass die Selbstangabe vollständige Erklärungen aller steuerlichen Verstöße eines bestimmten Typs für die letzten zehn Jahre enthält. In diesem Fall müssen auch Einkünfte aus Miete oder unerklärten Honoraren für Berater berücksichtigt werden, um die Chance auf Immunität nicht zu verlieren.

Betroffene sollten nicht zu spät handeln, rät Burmester. Es ist noch nicht klar, wann die Neuregelung tatsächlich in Kraft tritt - einige Banken werden bereits 2024 Daten übermitteln, während andere dies nicht vor 2025 tun. Außerdem hat eine Selbstangabe, die erst nach Erkundung der Steuerbehörde über das Auslandswährungskonto und die Frage nach ihm gemacht wird, nur milder mitigierendes Auswirkung.

Was passiert, wenn man nicht rechtzeitig handelt?

Wenn Steuerhinterziehung entdeckt wird, können schwere Strafen folgen. Laut Burmester können hohe finanzielle Strafen bis hin zu Haftstrafen die Folge sein.

  1. Beratung bei Beraterinnen und Beratern kann Nutzen bringen für Konsumenten, die unsicher sind, was die Neuregelungen für ihre Auslandswährungskonten bezüglich der Steuerfolgen bedeuten.
  2. Sollten Konsumenten in der Vergangenheit ihre Auslandswährungseinkünfte nicht genau gemeldet haben, können sie Empfehlungen von Finanzanlagefirmen erhalten, in Verbrauchermarkten zu investieren, aber sie sollten vorsichtig bleiben, denn sie könnten Steuern auf diese Gewinne zahlen müssen.
  3. Banken und Berater könnten eine entscheidende Rolle spielen, um Konsumenten bei der effizienten Verwaltung ihrer Auslandswährungskonten zu helfen, damit sie die Steuerfolgen verstehen und den neuen Vorschriften entsprechen.
  4. Die Neuregelungen könnten einige Konsumenten dazu veranlasen, ihre Banken zu wechseln, um jene zu suchen, die mehr Transparenz und Unterstützung bei der Bearbeitung der Komplikationen aus Auslandswährungsbetransferen und Steuerkompliance bieten.

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